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    Umzugspauschale

    Hallo,

    Ich hoffe, dass ich nicht vom Thema in diesem Thread abweiche. Leider spreche ich nicht sehr gut deutsch

    Nach meinem Umzug aus Italien habe ich im Dezember 2019 meine Arbeit in Deutschland aufgenommen. Ich möchte nun meine Steuererklärung einreichen (Steuerklasse 3, also obligatorisch). Ich möchte die Flatrate für den Umzug beanspruchen. Was ich nicht verstehen kann, ist, was in meinem Fall passiert, da ich 2019 (Dezember) nur einen Monat gearbeitet habe und meine Steuererklärung daher recht klein wäre. Ich verstehe, dass der Pauschalbetrag dem Steuerabzug dient und nicht dem Geld, das Sie direkt erhalten. Verliere ich diesen Abzug, wenn ich jetzt den Pauschalantrag einreiche? Oder behält das Finanzamt diesen Abzug, der dann für die Erklärung für das nächste Jahr (2021) verwendet werden kann?

    Vielen Dank im Voraus und zögern Sie nicht, das Thema zu verschieben, wenn der Ort unangemessen ist.

    #2
    Bei einem Zuzug aus Italien müssen die vorher im Jahr 2019 in Italien erzielten Einkünfte in der Anlage WA-ESt erklärt werden.

    Erst danach sieht man, ob die Geltendmachung von Umzugskosten und Umzugspauschale überhaupt zu einer Steuerersparnis führt.

    Werbungskosten können nur dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstanden sind. Den Rest der Frage verstehe ich leider

    nicht wirklich. Was ist mit Pauschalbetrag gemeint?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was ist mit Pauschalbetrag gemeint?
      Ich denke dass die Umzugskostenpauschale gemeint ist.

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        #4
        Danke für die Antwort. Diese Einkommen (01.01.2019-30.11.2019) werden in diesem Jahr regelmäßig den italienischen Steuerbehörden gemeldet. Ich möchte nicht zweimal besteuert werden. Ich bestätige, dass ich mit Pauschalbetrag Umzugskostenpauschale gemeint habe.

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          #5
          Diese Einkommen werden in diesem Jahr regelmäßig den italienischen Steuerbehörden gemeldet.
          Das ändert aber nichts daran, dass sie in Deutschland angegeben werden müssen. Sie werden nicht zweimal besteuert, unterliegen aber dem

          Progressionsvorbehalt und führen zu einem höheren Steuersatz für die deutschen Einkünfte, so dass auch in Deutschland Steuern anfallen können,

          obwohl nur in einem Monat im Jahr 2019 Einkünfte in Deutschland erzielt wurden. Wenn trotz des Progressionsvorbehalts keine Steuern anfallen,

          ist die Geltendmachung von Werbungskosten überflüssig. Mit der Umzugskostenpauschale allein kommt man auch bei einer Familie ja nur wenig

          über die 1.000,00 €, die sowieso automatisch berücksichtigt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke. Jetzt ist es mir klarer. Ich denke, ich muss zu einem Berater gehen. Übrigens hat die Steuererklärung in Italien eine längere Laufzeit als in Deutschland (ich glaube, sie haben es mir bis Ende Mai in Deutschland und in Italien bis Ende Juni mitgeteilt), daher muss ich meinen italienischen Buchhalter bitten, und zu berechnen Schicken Sie mir das Einkommen im Voraus. Nochmals vielen Dank für die Vorschläge.

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              #7
              Die Abgabefrist in Deutschland für die Erklärung 2019 endet am 31.07.2020. Du brauchst nur deine Einkünfte (Bruttolohn - Werbungskosten) aus Italien

              in der WA-ESt anzugeben, alles andere ist nicht von Bedeutung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke dir für die Eingabe der korrekten Einreichungsfrist. Ich werde meinen Buchhalter in Italien fragen. Ich war selbstständig in Italien, daher ist die Berechnung etwas komplexer. Jetzt bin ich Angestellter in Deutschland und habe sehr wenig Zeit, mich umfassend damit zu befassen. Ich kenne die Sprache nicht einmal gut (ich benutze größtenteils automatische Übersetzer), da ich seit 4 Monaten hier bin, also habe ich noch mehr Angst, einen formalen Fehler zu machen. Mit dem Coronavirus wurde es dann noch schwieriger, da offensichtlich die Büros geschlossen sind. Glaubst du, ich könnte die Einreichung von Mein Elster alleine erledigen, wenn ich Einkommensdaten habe? Am Ende muss ich nur einen Monat anhand der Dezember-Gehaltsdaten angeben, die die Zusammenfassung enthalten.

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                  #9
                  Sobald du deinen Gewinn 2019 in Italien kennst, was sicher etwas länger dauert, als die Einkunftsermittlung bei einem Arbeitnehmer, kannst du deine

                  deutsche Einkommensteuererklärung doch problemlos selbst in Mein ELSTER erstellen. Für deine Einkünfte in Deutschland hast du eine Lohnsteuerbescheinigung

                  mit allen wesentlichen Daten, es geht doch nur um eine Zahl in Zeile 6 der Anlage WA-ESt und um die Frage der Geltendmachung von Werbungskosten von mehr

                  als 1.000,00 € in Deutschland. Wenn dein Buchhalter in Italien aktuell nicht vom Home-Office aus arbeitet, ist das sicher nicht ganz einfach, aber du könntest den

                  Wert für die Zeile 6 auch sachgerecht schätzen, indem du Ergebnisse aus früheren Jahren heranziehst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Danke. Ich denke, ich muss auch die Daten meiner Frau eingeben, wenn ich die Erklärung für sie einreiche (Steuerklasse 3/5). Richtig? Und ist es das gleiche Feld? Oder setze ich die Montage von beiden?

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                      #11
                      Ja, du musst auch die Einkünfte deiner Frau erklären, es ist ebenfalls die Zeile 6. Nur für das Datum gibt es ein eigenes Feld für dich und deine Frau.

                      Zumeist macht es Sinn, dass Eheleute eine Zusammenveranlagung beantragen und eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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