Hallo,
Ich hoffe, dass ich nicht vom Thema in diesem Thread abweiche. Leider spreche ich nicht sehr gut deutsch
Nach meinem Umzug aus Italien habe ich im Dezember 2019 meine Arbeit in Deutschland aufgenommen. Ich möchte nun meine Steuererklärung einreichen (Steuerklasse 3, also obligatorisch). Ich möchte die Flatrate für den Umzug beanspruchen. Was ich nicht verstehen kann, ist, was in meinem Fall passiert, da ich 2019 (Dezember) nur einen Monat gearbeitet habe und meine Steuererklärung daher recht klein wäre. Ich verstehe, dass der Pauschalbetrag dem Steuerabzug dient und nicht dem Geld, das Sie direkt erhalten. Verliere ich diesen Abzug, wenn ich jetzt den Pauschalantrag einreiche? Oder behält das Finanzamt diesen Abzug, der dann für die Erklärung für das nächste Jahr (2021) verwendet werden kann?
Vielen Dank im Voraus und zögern Sie nicht, das Thema zu verschieben, wenn der Ort unangemessen ist.
Ich hoffe, dass ich nicht vom Thema in diesem Thread abweiche. Leider spreche ich nicht sehr gut deutsch
Nach meinem Umzug aus Italien habe ich im Dezember 2019 meine Arbeit in Deutschland aufgenommen. Ich möchte nun meine Steuererklärung einreichen (Steuerklasse 3, also obligatorisch). Ich möchte die Flatrate für den Umzug beanspruchen. Was ich nicht verstehen kann, ist, was in meinem Fall passiert, da ich 2019 (Dezember) nur einen Monat gearbeitet habe und meine Steuererklärung daher recht klein wäre. Ich verstehe, dass der Pauschalbetrag dem Steuerabzug dient und nicht dem Geld, das Sie direkt erhalten. Verliere ich diesen Abzug, wenn ich jetzt den Pauschalantrag einreiche? Oder behält das Finanzamt diesen Abzug, der dann für die Erklärung für das nächste Jahr (2021) verwendet werden kann?
Vielen Dank im Voraus und zögern Sie nicht, das Thema zu verschieben, wenn der Ort unangemessen ist.
Kommentar