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Elster online. Gezahlten Riesterbeitrag eintragen.

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    #16
    Zitat von Nagideppo Beitrag anzeigen




    Hallo Olli,

    das Problem habe ich auch. Hast du schon die Lösung gefunden?

    Viele Grüße
    Hallo Nagideppo,

    nein, bis jetzt habe ich dazu keine Lösung gefunden. Trägt man den gezahlten Riesterbeitrag in die Anlage -Zusatzangaben für die Steuerberechnung ein
    auch wenn ich den max. Beitrag von 2100€ eintrage, wodurch der Sonderabzug vorteilhaft gegenüber der Zulage sein sollte, ändert
    sich bei der probe Steuerberechnung (PDF) nichts. Der Betrag fehlt.

    Hi,

    jetzt hab ich es rausgefunden, du musst deinen Verdienst (Bruttolohn) erhöhen, Lohnsteuer und Soli habe ich folgend auch erhöht,
    dann trägst du unter Anlage -Zusatzangaben für die Steuerberechnung deinen Beitrag für die Riesterrente ein, z. B. 1600€
    führst du nun die Probe Steuerberechnung durch, erscheint der
    Sonderausgabenabzug mittels Riesterrentenbeitrag darin.

    Problem gelöst.

    MFG
    Zuletzt geändert von Oli; 25.03.2020, 15:47.

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      #17
      Hallo liebe Forum-Nutzer,

      bin ein Anfänger was mein Elster online angeht. Habe jetzt verstanden, dass ich die Beiträge für Riester-Wohnbau nicht in der Anlage AV, sondern in einer anderen Anlage angebe (i.e. Zusatzangaben). Wenn man es findet, steht da ja auch das Stichwort Riester bei.

      Jetzt werden mir immer die Beiträge (max. 2100 Euro) und die Zulagen genannt (max. 175 Euro glaub ich). Addiere ich das auf und trage die Summe ein (Zeile 7 - Perdon A)? Habe einen Bausparvertrag und eine Riesterrente - wären dann max. 2450 Euro.

      Die zweite Frage - ist das Ausfüllen der Snlage AV an sich schon der Antrag auf Günstigerprüfung oder muss da in einer bestimmten Zeile ein Kreuz oder eine Eintragung erfolgen?

      Die dritte Frage - wenn ich mit dem Wohnriester bereits die 2100 Euro ausschöpfe, macht es da nicht Sinn, den zweiten Antrag außen vor zu lassen?

      Für etwaige Antworten und Erläuterungen bedanke ich mich schon mal im Voraus!

      LG

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        #18
        Du trägst genau das ein was in der Bescheinigung Deines Anbieters steht. Ansonsten musst Du die Anlage AV hinzfügen und die dort abgefragten Angaben machen.

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          #19
          Hallo L.E.Fant,

          vielen Dank für die zügige Antwort !!!
          Hat geklappt, d.h. in der Rückzahlung ist ein deutlicher Zuwachs erkennbar *freu*.

          Zu den Abfragen in der Anlage AV - entspricht die Zeile 6 (Beitragpflichtige Einnahmen i. S. der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019) vom Wert her dem in Zeile 9 abgefragten tatsächlichen Entgeld 2019? Oder ist das was ganz anderes?

          LG

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            #20
            Hast Du mal auf das Fragezeichen geklickt?

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              #21
              Jetzt ja - leider hat es meine Verständnisprobleme nicht ausgeräumt und ich bin immer noch unsicher

              Also, interpretieren das jetzt so, dass in meinem Fall (keine Zulagen aufgrund einer Behinderung, Wehrdienst, Aufstockung im Rahmen einer Altersteilzeit) da nochmal der Wert aus Zeile 6 eingetragen werden sollte, dadurch aber keine Änderung eintreten dürfte?
              ... das sich die unverbindliche Steuerberechnung nicht geändert hat, deute ich jetzt mal als Hinweis, dass ich Recht haben könnte?

              Immer noch unsicher liebe Grüsse

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