Hallo zusammen,
ich mache (erstmalig) meine EÜR für 2019 und habe dabei Rechnungen für Onlinewerbung (Facebook Irland= im Reverse Charge-Verfahren) zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist mir das auch alles klar, aber letztlich gibt esd beim Erstellen der genannten Anlagen folgende Fragen:
USt 2a: Hier ist eigentlich alles soweit klar, weil es für §13b eigene Zeilen 7 Felder gibt. Hier bleibt nur eine Frage offen: Gebe ich in Zeile 168 (Vorauszahlungssoll) den Wert MIT oder OHNE Berücksichtigung der UStVA Dezember 2019 an (die Zahlung erfolgte erst am 30.01.2020)
In der EÜR stellt sich das alles (für mich) ungleich schwieriger dar. Für die o. a. Rechnungen bin ich Steuerschuldner, bekomme die USt aber wieder erstattet.
Z 16 "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben": INKLUSIVE oder EXKLUSIVE der vom Finanzamt für die o.a. Rechnungen wieder erstatteten USt?
Z 63 "Gezahlte Vorsteuerbeträge": gleiches Problem: INKLUSIVE oder EXKLUSIVE der an das Finanzamt abgeführten USt für die o.a. Rechnungen?
Z 17 / Z 64: Wie sind diese beiden zu verstehen?
Viele Grüße
Andreas
ich mache (erstmalig) meine EÜR für 2019 und habe dabei Rechnungen für Onlinewerbung (Facebook Irland= im Reverse Charge-Verfahren) zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist mir das auch alles klar, aber letztlich gibt esd beim Erstellen der genannten Anlagen folgende Fragen:
USt 2a: Hier ist eigentlich alles soweit klar, weil es für §13b eigene Zeilen 7 Felder gibt. Hier bleibt nur eine Frage offen: Gebe ich in Zeile 168 (Vorauszahlungssoll) den Wert MIT oder OHNE Berücksichtigung der UStVA Dezember 2019 an (die Zahlung erfolgte erst am 30.01.2020)
In der EÜR stellt sich das alles (für mich) ungleich schwieriger dar. Für die o. a. Rechnungen bin ich Steuerschuldner, bekomme die USt aber wieder erstattet.
Z 16 "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben": INKLUSIVE oder EXKLUSIVE der vom Finanzamt für die o.a. Rechnungen wieder erstatteten USt?
Z 63 "Gezahlte Vorsteuerbeträge": gleiches Problem: INKLUSIVE oder EXKLUSIVE der an das Finanzamt abgeführten USt für die o.a. Rechnungen?
Z 17 / Z 64: Wie sind diese beiden zu verstehen?
- entweder Z 17, wenn die Summe der Zahlungen eine Erstattung ergibt, oder Z 64, wenn per Saldo eine Zahllast verbleibt?
- in Z 17 alle Erstattungen und in Z 64 alle Zahllasten?
- Und was ist hier mit der UStVA für Dezember (siehe oben)?
Viele Grüße
Andreas
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