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Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

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    Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

    Liebe Elster Community,

    wir haben im letzten Jahr Nachwuchs bekommen und beide Eltern wollten Elternzeit nehmen. Da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, hatte ich im letzten Jahr verschiedene Szenarien mit dem Elster Rechner durchgespielt, um uns schon mal auf eine moeglicherweise erhoehte Steuerbelastung einstellen koennen. Die Monate wurde so verteilt, dass beide Elternteile mit moderat hoeheren Steuern durch den Progressionsvorbehalt zu rechnen hatten. Die Beispielrechnungen bezogen sich auf das Jahr 2017, da das Jahr 2018 noch nicht zur Berechnung zur Verfuegung stand. Gestern hatte ich die gleiche Berechnung mit dem Entwurf aus Mai 2018 wiederholt und die neue Berechnung wich signifikant von der alten ab (bei genau den gleichen Daten, da diese ja noch gespeichert waren), d.h. eine um mehrere tausend Euro hoehere Steuerlast wurde als Ergebnis angezeigt. Sowohl ohne Bezug von Elterngeld war meine festgesetzte Steuer hoeher als auch bei der neuen Berechnung mit dem Elterngeldbezug. Sind dazu moeglicherweise nachvollziehbare Gruende bekannt bzw. welche Berechnung ist nun die richtige? Ich bin etwas irritiert, weil sich Stand jetzt das Elterngeld für mich nahezu neutral auswirkt und hier (rein aus finanzieller Sicht) eine andere Konstellation viel sinnvoller gewesen waere.

    Ich wuerde mich sehr freuen, wenn hier jemand zur Aufklaerung beitragen koennte ;-)

    Viele Gruesse,
    ap

    #2
    AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

    Eine mehrere tausend Euro höhere Steuerlast würde auf einen Fehler hindeuten, geringe Abweichungen wären normal.

    Wie wurden denn die Daten aus der alten Simulation in den neuen Entwurf übertragen? Das geht ja eigentlich nur manuell.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

      Hallo jogi4,

      was für Szenarien hast du denn durchgespielt -> Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung ?

      Wenn ihr verheiratet seid, sollte eine Zusammenveranlagung immer günstiger sein. Natürlich gibt es da viele Faktoren -> Steuerklassenkombination, Einkommensunterschiede bei Mann und Frau usw.
      Ohne konkrete Zahlen bleibt alles doch Lesen in der Glaskugel.

      Tschüß

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        #4
        AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

        Es war ja der alte Entwurf. Er war noch gespeichert vom 31.05.2018 unter "meine Formulare". Diesen habe ich geöffnet und dann nochmal ohne Änderungen auf "Steuerberechnung" geklickt. Die Abweichung beläuft sich auf ca 2.200 Euro.

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          #5
          AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

          Hallo jogi4,

          dann wirst du die Eintragungen nochmal durchgehen müssen, irgendwo hast du eben vielleicht beim Einkommen vielleicht Centbeträge als Euro ausgeworfen usw.

          Tschüß

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            #6
            AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

            Hallo holzgoe,

            Wir sind nicht verheiratet, daher Einzelveranlagung. Die Szenarien habe ich für 2018 nur für mich durchgespielt, da meine Partnerin in 2018 in jedem Fall bis zum Jahresende Elternzeit nehmen wollte. Ich habe also meine Daten eingeben und dann nur unterschiedliche Monate Elterngeld verändert und dann berechnen lassen, um die Auswirkungen zu verstehen. Konkret: bei 3 Monaten Elterngeld hatte ich durch den Progressionsvorbehlat eine erhöhte Steuer iHv ca 350,- Euro, nach neuer Berechnung gestern bei gleichen Daten sind es knapp 2000,-

            Vielen Dank schon mal für eure Mühen und Antworten.

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              #7
              AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

              Konkret solltest Du natürlich die Steuerberechnungen mal von oben nach unten Schritt für Schritt vergleichen und prüfen, ab wann der Unterschied wirklich auftaucht.

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                #8
                AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

                Nochmals vielen Dank, dass ihr versucht Licht ins Dunkel zu bringen. Ich weiss nicht wo der Unterschied auftaucht, weil ich ja die Eintragungen nicht verändert habe, ich habe jetzt auch alles nochmal mehrfach überprüft, alles identisch, nur das Ergebnis ist anders.
                Ok, ich habe verstanden, dass dies eigentlich nicht sein kann und wohl auf irgendeine falsche Handhabe meinerseits zurückzuführen ist, da es wohl keine Gesetzesänderung, andere Steuersätze o.ä. im letzten halben Jahr gab, welche für die Differenz verantwortlich sein könnten.
                Abschließend möchte ich aber noch anfügen, dass bei dem generierten Berechnungs-pdf. weder das Elterngeld als Summe noch einige "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" auftauchen, obwohl diese im Schritt davor, dh bei mir im 3. Reiter unter der Bezeichnung "Berechnen" aufgeführt sind. Auch das finde ich irgendwie irritierend. Viellecht gibt es hierzu noch irgendwelche Erklärungen/Hinweise und falls nicht, muss ich wohl oder übel mit dieser Situation leben.

                Viele Grüße,
                ap

                - - - Aktualisiert - - -

                L. E. Fant, sorry, ich hatte dich missverstanden. Du hattest "SteuerBERECHNUNG" geschrieben. Das kann ich leider nicht vergleichen, weil ich damals das pdf nicht abgespeichert hatte, sondern mir nur immer die Ergebnisse aus dem oberen Kasten schriftlich notiert hatte. Ich weiß, natürlich schön dämlich jetzt, damit hätte man der Sache schneller auf den Grund gehen können.

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                  #9
                  AW: Heute andere Steuerberechnung als im Mai letzten Jahres bei Elterngeldbezug

                  ... dass bei dem generierten Berechnungs-pdf. weder das Elterngeld als Summe noch einige "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" auftauchen
                  Das deutet nicht auf einen Fehler hin.

                  Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, hat also in der Steuerberechnung nichts zu suchen. Dass es berücksichtigt wurde, ist nur aus der Zeile mit dem Progressionsvorbehalt ersichtlich.

                  Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirken sich steuerlich zumeist nicht aus, weil bereits die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Höchstbeträge erreichen oder überschreiten.
                  Deshalb erscheinen sie ebenfalls nicht in der Steuerberechnung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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