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Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

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    Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

    Ich bin (Neu-)Rentner und habe aktuell meine online-Steuererklärung übermittelt. Bei der Anfertigung hatte ich allerdings gewisse Unsicherheiten. Beispielsweise waren nach dem Belegabruf die von mir geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht, wie erwartet, in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern enthalten, obwohl sie in insgesamt vier Belegabrufen zur gesetzlichen Rente und zu anderen AV-Versicherungen aufgefühhrt sind. Demenstprechend hoch, oder auch aus anderen Gründen, viel die unverbindliche Steuerberechnung aus. Ich hatte daraufhin alle Beiträge von Hand eingetragen.

    Meine Frage: hatte ich einen Wahrnehmungsfehler oder ist die online-Erklärung noch nicht wirklich perfekt? Oder habe ich technisch soundso etwas nicht verstanden? Und krempelt die Sachbearbeitung im Finanzamt mit ihrem Instrumentarium ohnehin noch einmal alles auf Plausibilität um und ergänzt ggf. fehlende Einträge?

    Ansonsten empfinde ich die online-Erklärung als recht bequem, da ich in meinem Fall ausser ganz geringen über der Zumutbarkeit liegenden Gesundheitskosten überhaupt gar nichts anzugeben habe.

    Vielen Dank für eine Einschätzung.
    Zuletzt geändert von MBPunkt; 26.02.2019, 09:03.

    #2
    AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

    Ihre Daten werden von den Bearbeitern im Finanzamt im Rahmen ihrer Tätigkeit geprüft.

    Bezüglich der elektronischen Steuererklärung können Sie sich über den in der Signatur enthaltenen Link allgemein weiter informieren.

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      #3
      AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

      Meine Frage: hatte ich einen Wahrnehmungsfehler oder ist die online-Erklärung noch nicht wirklich perfekt?
      Die Übernahme der Daten ist bisher nicht wirklich perfekt.

      Im Moment überschreibt bei mehreren Renten oder auch Lohnsteuerbescheinigungen ein Beleg mit Krankenversicherungsbeiträgen jeweils den vorherigen. Dieser Fehler soll Ende März behoben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

        Zitat von MBPunkt Beitrag anzeigen
        Beispielsweise waren nach dem Belegabruf die von mir geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht, wie erwartet, in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern enthalten, obwohl sie in insgesamt vier Belegabrufen zur gesetzlichen Rente und zu anderen AV-Versicherungen aufgefühhrt sind. Demenstprechend hoch, oder auch aus anderen Gründen, viel die unverbindliche Steuerberechnung aus. Ich hatte daraufhin alle Beiträge von Hand eingetragen.
        In der Tat wird in Mein ELSTER zur Zeit im Falle von mehreren abrufbar vorliegenden Rentenbelegen (inklusive der darin enthaltenen KV/PV Bescheinigungen) lediglich der zuletzt eingegangene Beleg beim Abruf in das Steuererklärungsformular übernommen. Die älteren Belege werden sozusagen überschrieben. Daher ist zur Zeit noch die manuelle Aufsummierung der Einzelbelege erforderlich.

        Im Zuge einer in Kürze anstehenden Überarbeitung von Mein ELSTER (wenn ich mich recht erinnere 19. März diesen Jahres) wird dieser Programmfehler wohl korrigiert werden.

        Nachtrag:
        Charlie24 war schneller :-)
        Zuletzt geändert von ErnstK62; 26.02.2019, 10:37.

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          #5
          AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

          Geplant ist das für den 26. März 2019. Der Belegabruf und die Datenübernahme wurden vollständig überarbeitet, die bisherigen Fehler sollten dann nicht mehr auftreten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

            Danke, danke, danke! Für die Erleuchtung! Ich danke Euch! Man denkt ja häufig von sich selbst in solchen Momenten, dass man irgendwie blöd ist.. Dank euch bin ich nun beruhigt.

            Schön wäre es gewesen, wenn die Programmgestalter ein Hinweis- Popup oder etwas ähnliches an dieser Stelle implementiert hätten.
            Bei der unverbindlichen Steuerberechnung existiert derzeit ja so etwas auch. Man wird darauf hingewiesen, dass die neuesten Gesetze noch nicht berücksichtigt seien.

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              #7
              AW: Verständnisfrage, Zusammenhang zwischen dem Belegabruf und dem online-Formular

              Schön wäre es gewesen, wenn die Programmgestalter ein Hinweis- Popup oder etwas ähnliches an dieser Stelle implementiert hätten.
              Solche Fehler werden wohl nicht so gerne öffentlich kommuniziert. Hier im Forum sind sie allerdings schon bekannt. Sie werden auch in einer von mir

              veröffentlichten allgemeinen Anleitung für Rentenbezieher benannt.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...d-Pension%E4re
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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