Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einnahmenüberschussrechnung Fragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einnahmenüberschussrechnung Fragen

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mich letztes Jahre mit einem Kleingewerbe angemeldet und sitze nur mit vielen Fragezeichen vor meiner ersten EÃœR.
    Vielleicht könnt ihr mir ein wenig helfen?

    Folgende Fragen, die ich habe:
    Thema: Betriebseinnahmen
    Wo trage ich meine Einnahmen ein?
    ich bin kein Kleinunternehmer sondern habe ein Kleingewerbe- also gehören da meine EInnahmen nicht hin, richtig?
    Land-und Forstwirtschaft ebenso nicht (bin als Coach tätig)
    Dann bleibt nur noch "Umsatzsteuerpflichtige Regelbesteuerung"- also gehören jetzt dort meine Einnahmen hinein?

    Thema: Betriebsausgaben
    Mein Behandlungsraum ist ein Raum im eigenen Haus und wir haben extra Möbel dafür gekauft.
    Wo trage ich diese Ausgaben ein?
    Entspricht das den "Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer"(55) oder ist damit was anderes gemeint?

    ganz schön kompliziert und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Dankeschön im voraus
    Monibra

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung Fragen

    Zitat von Monibra Beitrag anzeigen
    ich bin kein Kleinunternehmer sondern habe ein Kleingewerbe
    Im Gegensatz zum Kleinunternehmer ist das Kleingewerbe kein Begriff aus dem Steuerrecht.

    Bist Du jetzt Kleinunternehmer? Weist Du Umsatzsteuer aus? Das weißt nur Du, wir nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung Fragen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Im Gegensatz zum Kleinunternehmer ist das Kleingewerbe kein Begriff aus dem Steuerrecht.

      Bist Du jetzt Kleinunternehmer? Weist Du Umsatzsteuer aus? Das weißt nur Du, wir nicht.
      Nein, ich weise keine Umsatzsteuer aus.

      Kommentar


        #4
        AW: Einnahmenüberschussrechnung Fragen

        Dann hast Du natürlich Deine Einnahmen bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer anzugeben.

        Es sei denn natürlich Du würdest eh nur steuerfreie Umsätze haben.

        Kommentar


          #5
          AW: Einnahmenüberschussrechnung Fragen

          Kannst du mir erklären, was "Umsatzsteuerpflichtige Regelbesteuerung" bedeutet und wieso es für mich nicht zutrifft?

          Nachdem ich KEIN Kleinunternehmer bin, verstehe ich die von dir gegebene Zuordnung nicht.

          lg Monibra

          Kommentar


            #6
            AW: Einnahmenüberschussrechnung Fragen

            Zitat von Monibra Beitrag anzeigen
            Nein, ich weise keine Umsatzsteuer aus.
            Wenn das so ist, bist du im Regelfall ein umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, der seine Betriebseinnehmen in Zeile 11 der EÜR erklären muss. Es sei denn, deine Tätigkeit wäre umsatzsteuerbefreit.

            Hier die Definition von Kleinunternehmer:
            Kleinunternehmer ist man, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr
            voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und man nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat.
            Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

            Ob dein Behandlungsraum ein häusliches Arbeitszimmer ist, ist eine steuerrechtliche Frage, die hier im Forum nicht geklärt werden kann. Möbel gehören da aber ohnehin nicht dazu.

            Wie die in der EÜR zu erklären sind, hängt davon ab, wie teuer das einzelne Möbelstück war. Je nach Anschaffungskosten kann man die als GWG erklären oder man muss sie über die AfA abschreiben.
            Auch das ist hauptsächlich Steuerrecht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X