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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,
    ich habe bei meiner Steuererklärung in den letzten Jahren die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen mit abzugeben und erst vor kurzem davon erfahren. Ich bin "normaler" Arbeitnehmer (zwischendurch mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit) und habe keine zusätzlichen Versicherungen außer die gesetzlichen. Sollte ich die Steuererklärung(en) nochmal einreichen oder hat das Finanzamt alle Daten bereits über die eTIN usw. erhalten? Würden sich dadurch voraussichtlich Änderungen in der Berechnung der Steuererstattung ergeben? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo Terabyte,

    schau dir doch mal deine letzten Bescheide an, dann siehst du doch welche Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden, der Arbeitgeber bescheinigt doch in der Lohnsteuerbescheinigung die Daten zur Rentenversicherung und Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
    Die hat das Finanzamt mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt.
    Ohne Vorsorgeaufwendungen wärst du bestimmt stutzig geworden, da kann schnell eine Nachzahlung rauskommen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Hallo holzgoe,
      vielen Dank für deine Antwort. Habe gerade nochmal reingeschaut und gesehen, dass alles korrekt im letzten Bescheid vermerkt wurde. D.h., solange ich keine sonstigen Aufwendungen/Versicherungsbeiträge hatte kann ich diese Anlage weglassen?

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        Nein, die Anlage darf man nicht weglassen! Man sollte nicht darauf vertrauen, dass das immer von amtswegen korrigiert wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Was könnte in diesem Fall passieren, wird die Anlage dann einfach vom Finanzamt nachgefordert? Ich bin bestimmt nicht der einzige mit dem fehlenden Formular :-)

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
            Was könnte in diesem Fall passieren, wird die Anlage dann einfach vom Finanzamt nachgefordert?
            Du hast doch jetzt gesehen was dann passiert!

            Willentlich würde ich auch keine Angaben weg lassen!

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
              ......D.h., solange ich keine sonstigen Aufwendungen/Versicherungsbeiträge hatte kann ich diese Anlage weglassen?
              Hallo Terabyte,

              du weißt ja mittlerweile schon, dass du die Anlage ausfüllen sollst.
              Meist kann man sich auch sparen weitere Versicherungen anzugeben, da der Höchstbetrag an abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen meist schon durch die vorher benannten erreicht wird und andere Angaben zu Versicherungen keine Auswirkung haben.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                @Charlie
                Von der Korrektur kam für 2017 höchstwahrscheinlich der doppelte Erstattungsbetrag im Vergleich der Online-Vorberechnung zustande.

                Danke an alle und viele Grüße

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                  Von der Korrektur kam für 2017 höchstwahrscheinlich der doppelte Erstattungsbetrag im Vergleich der Online-Vorberechnung zustande.
                  Das ist schon klar. Wenn du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt hast, werden die Beiträge zur RV, KV und PV bei der Vorausberechnung natürlich auch nicht berücksichtigt.

                  In vielen Fällen kommt es dann rechnerisch zu einer Nachzahlung, da fällt den Betroffenen dann in der Regel schon auf, dass da etwas nicht stimmen kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                    Hallo,

                    >>>Was könnte in diesem Fall passieren, wird die Anlage dann einfach vom Finanzamt nachgefordert?

                    Nein, das Finanzamt wird diese Anlage ziemlich sicher nicht nachfordern (weil sie keine Pflicht ist).
                    Was könnte passieren? Entweder werden die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen (wie bei dir), oder eben nicht, dann fehlen die Sonderausgaben halt und die Steuerbelastung ist in vielen Fällen deutlich höher.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                      Ich habe gerade die Anlage ausgefüllt und jetzt ist die Erstattung laut Berechnung knapp doppelt so hoch wie für 2017 bei der manuellen Korrektur durch das Finanzamt Ich war übergangsweise einen Monat im Jahr 2018 arbeitslos. Muss ich das irgendwie in diesem Formular berücksichtigen? Im Arbeitslosengeld I Bescheid wurde z.B. der übernommene Beitrag für die Rentenversicherung extra ausgewiesen.

                      Viele Grüße

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                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                        Sie müssen dazu Angaben in Zeile 96 des Hauptvordruckes machen.

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                          #13
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                          Danke für die Antwort, das habe ich bereits. :-) Es geht mir in diesem Fall nur um die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort muss ich das nicht erwähnen, oder? Im ALG I Bescheid steht der Beitrag zur Rentenversicherung drin.

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                            #14
                            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                            Bekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Von der Agentur für Arbeit werden dann automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies ist jedoch kein Vorgang den Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand erklären müssen da es sich nicht im Beiträge handelt, die Sie finanziell getragen haben. Deshalb wird auch in diesen Fällen beim Belegabruf über Ihr Benutzerkonto bei Mein ELSTER - falls Sie diesen nutzen würden - kein Wert dafür amgezeigt.

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