Hallo,
ich habe bei meiner Steuererklärung in den letzten Jahren die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen mit abzugeben und erst vor kurzem davon erfahren. Ich bin "normaler" Arbeitnehmer (zwischendurch mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit) und habe keine zusätzlichen Versicherungen außer die gesetzlichen. Sollte ich die Steuererklärung(en) nochmal einreichen oder hat das Finanzamt alle Daten bereits über die eTIN usw. erhalten? Würden sich dadurch voraussichtlich Änderungen in der Berechnung der Steuererstattung ergeben? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Viele Grüße
ich habe bei meiner Steuererklärung in den letzten Jahren die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen mit abzugeben und erst vor kurzem davon erfahren. Ich bin "normaler" Arbeitnehmer (zwischendurch mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit) und habe keine zusätzlichen Versicherungen außer die gesetzlichen. Sollte ich die Steuererklärung(en) nochmal einreichen oder hat das Finanzamt alle Daten bereits über die eTIN usw. erhalten? Würden sich dadurch voraussichtlich Änderungen in der Berechnung der Steuererstattung ergeben? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Viele Grüße

Ich war übergangsweise einen Monat im Jahr 2018 arbeitslos. Muss ich das irgendwie in diesem Formular berücksichtigen? Im Arbeitslosengeld I Bescheid wurde z.B. der übernommene Beitrag für die Rentenversicherung extra ausgewiesen.
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