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ALG I in Anlage AV

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Hallo,

    falls es zu einer Berücksichtigung als Steuerermäßigung kommt, würden dann ja auch Auswirkungen sein.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Ob die Zulage gekürzt wird, weiß ich nicht genau, es könnte aber sein, dass das Finanzamt bei der Günstigerprüfung mit einer falsch ermittelten Zulage rechnet.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Hallo,

    dann könnte ja nur der Fall eintreten, dass die Differenz zwischen tatsächlichem Entgelt und Beitragsbemessungsgrundlage für die RV dazu führt, dass der Mindesteigenbetrag nicht erreicht wurde und die Zulage gekürzt wird im Nachhinein.
    Oft wird er ja von vielen eh nicht erreicht, weil manche den Riester nach Jahren stilllegen usw. oder jetzt merken, dass die "Riester"-Vorteile gar nicht so groß sind, wie sie gedacht haben oder erzählt wurde.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Eine steuerliche Auswirkung dürfte auch keine sein.
    Der Eintrag dient meines Wissens der Ermittlung des für die Gewährung der ungekürzten Zulage erforderlichen Mindesteigenbeitrags nach § 86 EStG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Hallo Petten19,

    sorry, ich habe nicht bis zum Ende gelesen.
    Aber deshalb wärst du ja noch kein Steuerbetrüger, du hast ja einen höheren Betrag eingetragen.
    Eine steuerliche Auswirkung dürfte auch keine sein.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Nach dem ALG 1 aus 2017 hattest du doch in deinem 1. Beitrag doch auch gefragt.

    Dafür gibt es aber 2 Bescheinigungen, eine für die Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung für 2017 und eine über die Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung,

    wobei dieser Betrag höher ist. Die Antwort von @holzgoe, dass du den höheren Betrag für die Rentenversicherung eintragen sollst, war nicht richtig.

    In der Hilfe zur Zeile 12 steht eindeutig folgendes:

    Ist das der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.

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  • Petten19
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Ohjeh... Darf ich doch noch einmal in gleicher Sache nachhaken? Ich erhielt heute eine Antwort-Mail eines Sachbearbeiters meines FAs, mit der ich nicht mehr gerechnet hatte - zur gleichen Frage. Er schrieb mir nun, ich solle in Zeile 12/AV doch das ALG I aus 2017 (also des Vorjahres, von der EinkSt-Erklärung 2018 aus gerechnet) eintragen.

    Gefragt hatte ich auch dort ausdrücklich, ob das ALG I oder das "Entgelt für die RV" in Zeile 12/AV soll...

    Liegt er demnach falsch..?

    Vielen Dank vorab

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  • Petten19
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Dankeschön!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: ALG I in Anlage AV

    Hallo Petten19,

    zu1.) in deinem Fall das ALG I, bei anderen mag es Krankengeld usw. sein.

    zu 2.) nimm das dir mitgeteilte Entgelt von der Bundesagentur.

    Tschüß

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  • Petten19
    hat ein Thema erstellt ALG I in Anlage AV.

    ALG I in Anlage AV

    Guten Tag,

    ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand im Kontext "Arbeitslosengeld und Anlage AV" weiterhelfen kann (es geht um meine aktuelle EinkSt-Erklärung 2018). Da ich riestere, muss ich die AV in jedem Fall ausfüllen:

    1.)
    Muss ich mein in 2017 bezogenes Arbeitslosengeld I (ALG I) in der Anlage AV in Zeile 12/"Entgeltersatzleistungen 2017" eintragen - oder sind dort andere Entgeldersatzleistungen als ALG I gemeint (die es ja gibt)?

    2.)
    Falls ja: Gehört dann tatsächlich das besagte ALG I selbst, also das an mich 2017 monatlich überwiesene Arbeitslosengeld I dorthin, oder das mir von der Bundesagentur in separatem Schreiben für 2017 mitgeteilte "Entgelt für die Rentenversicherung", das die Bundesagentur für Arbeit an die DRV meldet und das ja eine andere Summe darstellt als die an den Kunden (mich) ausgezahlte ALG I-Leistung?


    Vielen Dank vorab
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