AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus
Ein sehr schönes Bild bzw. ein amüsanter Vergleich, danke ;-)
Wenn das Finanzamt natürlich mehrere Jahre lang die Antwort "gelb" beim Vornamen akzeptiert hat und bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr auch wieder dieses Feld vorausgefüllt wird, spricht zunächst ja eigentlich nichts dagegen, alles so zu belassen, denke ich. Zumal im Bescheid für das Jahr 2017 "Der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG" festgestellt wird.
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Vielen Dank!
In der Erklärung für das Jahr 2017, erstellt und abgesendet am 27.03.2018, hieß es bei der Zeile 99:
"Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG).
Zitat von Picard777
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Wenn das Finanzamt natürlich mehrere Jahre lang die Antwort "gelb" beim Vornamen akzeptiert hat und bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr auch wieder dieses Feld vorausgefüllt wird, spricht zunächst ja eigentlich nichts dagegen, alles so zu belassen, denke ich. Zumal im Bescheid für das Jahr 2017 "Der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG" festgestellt wird.
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Zitat von Charlie24
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In der Erklärung für das Jahr 2017, erstellt und abgesendet am 27.03.2018, hieß es bei der Zeile 99:
"Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG).
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