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Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlust

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    #16
    AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Die Zeile 99 MUSST Du leer lassen, denn damit beantwortest Du die Frage DEFINITIV falsch. Ich fülle auch nicht ein Feld mit der Frage Vorname mit gelb aus, nur weil es sein könnte, dass das Finanzamt möglicherweise unter Umständen vielleicht meine eventuelle Lieblingsfarbe benötigt und dafür auf Anhieb kein passendes Fragefeld finde ...
    Ein sehr schönes Bild bzw. ein amüsanter Vergleich, danke ;-)
    Wenn das Finanzamt natürlich mehrere Jahre lang die Antwort "gelb" beim Vornamen akzeptiert hat und bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr auch wieder dieses Feld vorausgefüllt wird, spricht zunächst ja eigentlich nichts dagegen, alles so zu belassen, denke ich. Zumal im Bescheid für das Jahr 2017 "Der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG" festgestellt wird.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Im Jahr 2016 lautete die Zeilenerläuterung bei der damaligen Zeile 90 noch wie folgt:

    Zum Ende des Erhebungszeitraums 2015 gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)

    Dieser Eintrag ist ab 2017 ersatzlos entfallen!
    Vielen Dank!
    In der Erklärung für das Jahr 2017, erstellt und abgesendet am 27.03.2018, hieß es bei der Zeile 99:
    "Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG).
    Beste Grüße!
    MLange

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      #17
      AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

      Für den vortragsfähigen Gewerbeverlust nach § 10a GewStG gibt es aber keine Zeile mehr.

      Der Übernommene vortragsfähige Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG) ist nun mal etwas anderes. Der gehörte 2016 in die Zeile 93.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für den vortragsfähigen Gewerbeverlust nach § 10a GewStG gibt es aber keine Zeile mehr.

        Der Übernommene vortragsfähige Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG) ist nun mal etwas anderes.

        Ok, danke, dann war dies also vermutlich 2017 ein Eingabefehler, der nicht bemerkt wurde, und ich lasse diese Eingabe jetzt ersatzlos weg.
        Beste Grüße!
        MLange

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          #19
          AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

          Das war nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher ein Eingabefehler!

          Schon der Hinweis auf § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG legt doch nahe, dass das für eine GbR, für die das Körperschaftsteuergesetz gar nicht gilt,
          nicht passen kann.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das war nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher ein Eingabefehler!

            Schon der Hinweis auf § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG legt doch nahe, dass das für eine GbR, für die das Körperschaftsteuergesetz gar nicht gilt,
            nicht passen kann.
            Wunderbar, dann wär das ja geklärt, dankeschön!
            Wundert mich zwar immer noch, dass die Eingabe für 2017 akzeptiert wurde, aber man muss ja auch nicht alles erklären können ...
            Beste Grüße!
            MLange

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