Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Charlie24

    Danke Charlie. Ja, er hat eine Ausbildung abgeschlossen vorher.

    Da er bereits 25 Jahre alt ist und sich selber versichern muss, kann er dann die Kosten für die PV / KV ansetzen? in welcher Zeile trage ich diese ein?

    - Kann er denn jetzt die Studiengebühr ansetzen, auch wenn die von meiner Frau überwiesen wurde? Er hat meiner Frau das Geld aber zurückgezahlt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kommentar


      #32
      Kosten für KV und PV erklären Selbstzahler ab 2019 in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.

      Sicher kann er die Studiengebühren geltend machen, er hat sie ja wirtschaftlich getragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #33
        Aber man kann das doch nicht nachweisen mit den Studiengebühren, wenn meine Frau das überwiesen hat und er ihr das Geld Bar gegeben hat oder tolerieren die das ?

        Danke dir Charlie!

        Kommentar


          #34
          Ich habe noch nicht erlebt, dass man zu Studiengebühren Zahlungsnachweise einreichen musste. Die Höhe ist doch den Finanzämtern zumeist bekannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #35
            Kann man die Kation für seine Wohnung auch ansetzen oder nur die Miete?

            LG

            Kommentar


              #36
              Das sind sicher keine Fragen zu Elster, sondern mehr zum Steuerrecht.

              Kommentar


                #37
                Ja, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand was dazu sagen... Oder darf man das nicht hier im Forum fragen?

                LG

                Kommentar


                  #38
                  Eine Kaution ist doch keine Ausgabe, die muss der Vermieter auf einem eigenen Kautionskonto anlegen.

                  Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält man die Kaution samt Zinsen zurück, wobei das mit den Zinsen im Moment nicht ganz stimmt,

                  weil es praktisch keine Zinsen gibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #39
                    Vielen Dank. Ja, das Dachte ich mir auch schon,
                    Wie sieht das eigentlich mit Arbeitslosengeld aus?

                    Mein Sohn hat vom 18.01.-2019 bis 10.02.2019 XX EURO erhalten. Auf dem Blatt von der Agentur für Arbeit steht: "... Die bezogenen Leistung ist steuerfrei § 3 Nr. 2 und 2a EStG)...Die Leistungssalden (was ist damit gemeint?) werden jedoch bei Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt , dem ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt)...

                    Bedeutet das, dass ich dieses Arbeitslosengeld irgendwo angeben muss ? und wenn ja, in welcher Zeile gibt man das denn an ? Ich habe nichts dazu gefunden in den Anlagen ? Kann mir einer helfen ?

                    LG :_)

                    Kommentar


                      #40
                      Hallo,

                      ja,das bedeutet das.
                      Findest du alles selbst im Internet.
                      Einzutrage in Einkommensersatzleistungrn.
                      Einfach mal gucken

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #41
                        Bedeutet das, dass ich dieses Arbeitslosengeld irgendwo angeben muss ?
                        Schau dir mal die Zeile 51 der Anlage Unterhalt an!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #42
                          Charlie24
                          Wieso Anlage Unterhalt? Es geht doch mittlerweile um die Steuererklärung des Sohnes.

                          Daher: Hauptvordruck, Sonstige Angaben, Navigationspunkt 18, Zeile 96
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #43
                            Es geht doch mittlerweile um die Steuererklärung des Sohnes.
                            Das habe ich schlicht überlesen! Wenn innerhalb eines Themas ein neues Thema gestartet wird, kommt das schon mal vor.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #44
                              Es gibt keinen Navigationspunkt 18. Wo finde ich den denn? LG

                              Kommentar


                                #45
                                Hallo,

                                Eintrag erfolgt auf Seite 8 Zeile 38 Hauptvordruck

                                Gruß FIGUL
                                Gruß FIGUL

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X