Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe Anlage Unterhalt kompliziert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    Also bei mir findet die Anlage Unterhalt immer noch keine Berücksichtigung in der Steuerberechnung. Kann mir einer helfen. Wo kann man anrufen oder bringt das alles nichts anzurufen?

    Außerdem. Das Krankengeld und das Übergangsgeld wurde auch nicht berücksichtigt in der Steuerberechnung! Funktioniert da irgendetwas nicht richtig oder muss ich diese Beträge noch woanders als nur auf dem Hauptvordruck angebenden z.B. bei der Anlage N für die Ehefrau?

    Ich habe diese Beträge bei Punkt 6 - Sonstige Angaben und Anträge angegeben - Hauptvordruck! Jeder sagt mir hier was anderes. Wo soll ich die nun angeben?

    LG Appexade
    Zuletzt geändert von appexade; 25.03.2020, 13:42.

    Kommentar


      #62
      Also bei mir findet die Anlage Unterhalt immer noch keine Berücksichtigung in der Steuerberechnung.
      Nach dem Update von ElsterFormular auf die Version 21.2 wird der Unterhalt in meinem Testfall jetzt berechnet. In Mein ELSTER habe ich es noch nicht getestet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #63
        ElsterFormular und Mein Elster sind 2 verschiedene Programme? Auf jeden Fall wird es bei mir noch nicht berechnet. Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.

        Kommentar


          #64
          ElsterFormular und Mein ELSTER sind unterschiedliche Anwendungen, das ist richtig.

          Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.
          Gibt es denn keine Zeile: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt (XX.xxxx %)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #65
            Das was du meinst kommt ja erst in der Steuerberechnung oder nicht ?

            "Berechnung der Einkommensteuer

            zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG

            nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 59.395. . . 18,3490 v.H. . . . . 10.898"


            Es nervt, dass die Steuerberechnung nicht richtig funktioniert. Die kriegen auch nichts hin....
            Zuletzt geändert von appexade; 25.03.2020, 14:24.

            Kommentar


              #66
              zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
              Dann wurde doch das Kranken- und Übergangsgeld in der Steuerberechnung berücksichtigt, die steuerfreien Beträge selbst werden nicht ausgewiesen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #67
                Ja.. Kann sein. Der Unterhalt wurde trotzdem nicht berechnet...

                Kommentar


                  #68
                  Kann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?

                  Kommentar


                    #69
                    Zitat von appexade Beitrag anzeigen
                    Kann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?
                    Hallo appexade,

                    hier kannst du nachfragen ->https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #70
                      Ich kämpfe auch mit dieser Meldung:
                      "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland
                      ansässig waren."

                      Es geht offenbar um den Unterhalt für meine Schwiegermama auf den Philippinen.
                      In der Anlage U wird der Hinweis ausgegeben, man sollte für diese Person eine Identifikationsnummer angeben. Nur Pech, dass auf den Philippinen niemand eine deutsche Steuer-ID hat.
                      Man kann zwar das Feld freilassen, aber meine Vermutung ist, dass dadurch diese Fehlermeldung ausgelöst wird.. und somit dieser doch hohe Betrag bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt ist.
                      Ich habe die Hotline mal angeschrieben .. mal sehn...

                      es geht um MeinElster .. im vorigen Jahr hat das noch mit ElsterFormular einwandfrei funktioniert.

                      Kommentar


                        #71
                        Das Modul in Mein Elster zu Unterhaltsaufwendungen ist noch buggy: https://forum.elster.de/anwenderforu...hnung-für-2019
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #72
                          Danke für die Info... wäre doch toll, wenn es in MeinElster einen anklickbaren Punkt gäbe, wo auf Bugs im Programm hingewiesen würde.
                          Ein Bug ist ja erstmal nichts schlimmes, man muss es nur wissen und erspart dann vielen Usern die Sucharbeit.

                          Kommentar


                            #73
                            hmmm, jetzt wollte ich mit ElsterFormular weitermachen ; aber es gibt Update Fehler bei der Aktualisierung auf 2019.... da neue arbeitet also fehlerhaft, während das alte es überhaupt nicht mehr tut..

                            Kommentar


                              #74
                              Besser als ein Update funktioniert oft ein kompletter Download mit Neuinstallation. Die alte Version muss dazu nicht deinstalliert werden.

                              Kommentar


                                #75
                                Danke für die Info.. werde ich mal ausprobieren.
                                Übrigens ein Lob für alle. die hier kompetente Antworten geben!

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X