Guten Tag!
Beim Prüfen der ESt-Erklärung 2018 werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Nachweise nur noch auf Anforderung einzureichen seien. Das galt bisher auch schon, allerdings mit der Einschränkung, dies gelte nicht für die Jahressteuerbescheinigungen der Banken.
Soll ich nun die Bescheinigung zusammen mit der Erklärung einreichen oder nicht?
Wer hat Erfahrungen?
MfG
Bolletax
Beim Prüfen der ESt-Erklärung 2018 werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Nachweise nur noch auf Anforderung einzureichen seien. Das galt bisher auch schon, allerdings mit der Einschränkung, dies gelte nicht für die Jahressteuerbescheinigungen der Banken.
Soll ich nun die Bescheinigung zusammen mit der Erklärung einreichen oder nicht?
Wer hat Erfahrungen?
MfG
Bolletax
Kommentar