Reicht es aus in der FE-KAP 2018 die Kapitalerträge nur bei der Gemeinschaft einzutragen, bei den Beteiligten nichts einzutragen außer der Beteiligtennr., und das FA teilt dann nach allgemeinem Schlüssel auf?
Die Prüffunktion gibt grünes Licht dafür, aber ich finde es merkwürdig die Felder leer zu lassen. Im Gegensatz zur FE1, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, steht bei der FE-KAP nicht daß die Angaben nur bei Abweichungen vom allgemeinen Schlüssel zu machen wären.
Die Prüffunktion gibt grünes Licht dafür, aber ich finde es merkwürdig die Felder leer zu lassen. Im Gegensatz zur FE1, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, steht bei der FE-KAP nicht daß die Angaben nur bei Abweichungen vom allgemeinen Schlüssel zu machen wären.
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