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FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

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    FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

    Reicht es aus in der FE-KAP 2018 die Kapitalerträge nur bei der Gemeinschaft einzutragen, bei den Beteiligten nichts einzutragen außer der Beteiligtennr., und das FA teilt dann nach allgemeinem Schlüssel auf?
    Die Prüffunktion gibt grünes Licht dafür, aber ich finde es merkwürdig die Felder leer zu lassen. Im Gegensatz zur FE1, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, steht bei der FE-KAP nicht daß die Angaben nur bei Abweichungen vom allgemeinen Schlüssel zu machen wären.

    #2
    AW: FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

    Es ist so richtig.

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....%C3%A4rung.pdf

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      #3
      AW: FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

      Bei FE-KAP sind die auf die Beteiligten entfallenden Anteile meiner Meinung nach betragsmäßig zu erfassen. Zumindest bis 2017 war das so, 2018 habe ich mir jetzt nicht angesehen.

      Die Auswahl, wie bei VV über die FE 1 nach Schlüssel zu verteilen, steht hier doch gar nicht zur Verfügung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

        Danke, so mache ich das. Anders macht es wohl keinen Sinn da, wie Du schreibst, bei der FE-KAP kein Bezug zum Schlüssel existiert.
        Nur dürfte die Prüffunktion m.E. kein grünes Licht geben wenn die für die Gemeinschaft erklärten Kapitalerträge keinem Beteiligten zugeordnet oder den Beteiligten in falscher Summe zugeordnet sind. Etwas merkwürdig ist auch das Gemecker wegen zu hoch angegebener Kapitalertragssteuer wenn diese durch Rundungsfehler bei z.B. 25,004% liegt.

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          #5
          AW: FE-KAP, keine Angaben bei Beteiligten nötig?

          Es wird nicht immer alles geprüft. Teilweise existieren ausgefeilte Prüfroutinen, die einen nerven können, teilweise ist gar nichts hinterlegt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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