Kurze Frage: Im Laufe der Jahre ist mein Anlagenverzeichnis weiter und weiter angewachsen. Tatsächlich sind hierbei aber viele Geräte, die schon seit Jahren kpl. abgeschrieben sind bzw. einen Buchwert von 0 ausweisen (Drucker für 400€ aus dem Jahre 2007 etc. - das Gerät existiert schon lange nicht mehr - nur noch im Anlagenverzeichnis ;-))
Nachdem ich in 2018 ein seit 12 Jahren zum Betriebsvermögen gehörendes Auto verkauft habe (das auch schon seit Jahren abgeschrieben ist) tauchte die Frage auf, wie ich den Verkaufserlös bzw. den Abgang in der AVEÜR richtig erfasse.
Klar: Die Einnahme ist in der EÜR entsprechend als Verkauf von Anlagevermögen angegeben - wie krieg ich aber das Fzg auch tatsächlich aus dem Anlageverzeichnis raus? Ich hab im Feld Abgang den Wert eingetragen, den ich auch auf der EÜR als Einnahme angegeben habe - das brachte aber einen negativen Buchwert ....
Daraufhin hab ich mit meinem Finanzamt telefoniert: Während der - wirklich nette - Mitarbeiter dachte, er hätte mich in die Warteschleife gehängt, hörte ich sein diesbezügliches Gespräch mit einer Kollegin mit: Auch den beiden war offensichtlich nicht klar, in wie weit hier ein Abgang eingegeben werden kann/muss, wenn der Buchwert bei 0 ist ....
Letztendlich kam dann der Tipp seitens des FA doch die Position einfach zu löschen. Argumentation (der ich mich vollumfänglich anschliesse!): Wenn hier schon ein Mülleimer-Symbol das Löschen zulässt, dann kann man es auch löschen. In diesem Zuge habe ich jetzt einfach mal die ganzen "ollen Kamellen" gelöscht, die schon seit Jahren einen Buchwert von 0 haben .....
Der richtige Weg kann das doch aber nicht sein, oder ? - es kommt mir "zu einfach" vor ....
Danke für ein Feedback
Grüße Gerd
Nachdem ich in 2018 ein seit 12 Jahren zum Betriebsvermögen gehörendes Auto verkauft habe (das auch schon seit Jahren abgeschrieben ist) tauchte die Frage auf, wie ich den Verkaufserlös bzw. den Abgang in der AVEÜR richtig erfasse.
Klar: Die Einnahme ist in der EÜR entsprechend als Verkauf von Anlagevermögen angegeben - wie krieg ich aber das Fzg auch tatsächlich aus dem Anlageverzeichnis raus? Ich hab im Feld Abgang den Wert eingetragen, den ich auch auf der EÜR als Einnahme angegeben habe - das brachte aber einen negativen Buchwert ....
Daraufhin hab ich mit meinem Finanzamt telefoniert: Während der - wirklich nette - Mitarbeiter dachte, er hätte mich in die Warteschleife gehängt, hörte ich sein diesbezügliches Gespräch mit einer Kollegin mit: Auch den beiden war offensichtlich nicht klar, in wie weit hier ein Abgang eingegeben werden kann/muss, wenn der Buchwert bei 0 ist ....
Letztendlich kam dann der Tipp seitens des FA doch die Position einfach zu löschen. Argumentation (der ich mich vollumfänglich anschliesse!): Wenn hier schon ein Mülleimer-Symbol das Löschen zulässt, dann kann man es auch löschen. In diesem Zuge habe ich jetzt einfach mal die ganzen "ollen Kamellen" gelöscht, die schon seit Jahren einen Buchwert von 0 haben .....
Der richtige Weg kann das doch aber nicht sein, oder ? - es kommt mir "zu einfach" vor ....
Danke für ein Feedback
Grüße Gerd
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