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  • Airot
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Da wirst du die Anlage Kind als PDF erzeugen und mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt hochladen müssen.

    Ob das noch etwas bringt, ist eine andere Frage. PDF-Formulare kannst du aus diesen Formularen erzeugen:

    Jahr 2020: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_20

    Jahr 2021: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_21
    Danke sehr.

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  • Charlie24
    antwortet
    Da wirst du die Anlage Kind als PDF erzeugen und mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt hochladen müssen.

    Ob das noch etwas bringt, ist eine andere Frage. PDF-Formulare kannst du aus diesen Formularen erzeugen:

    Jahr 2020: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_20

    Jahr 2021: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_21

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  • Airot
    antwortet
    Ich schließe mich hier auch der Runde an. Ich habe für die Jahre 2020 und 2021 ebenfalls die Anlage Kind vergessen einzufügen.Die Übermittlung der Steuererklärungen fand im Jahr 2021 (für 2020) und im Jahr 2022 (für 2021). Im System finde ich keine Möglichkeit die Anlagen den Steuererklärungen hinzuzufügen. Geht es nur über einen Antrag bzw. im System kann ich nur eine Nachricht an das FA schicken?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich versuche den Tip von FIGUL zuerst und wenn ich da nicht weiterkomme ...
    Technisch kommst du da natürlich weiter, die Neuübermittlung der kompletten Erklärungen ist überhaupt kein Problem.

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  • Markus H.
    antwortet
    Vielen Dank Charlie24 und FIGUL. Ich versuche den Tip von FIGUL zuerst und wenn ich da nicht weiterkomme werde ich das von Charlie verlinkte Formular verwenden, danke euch nochmals.

    Viele Grüsse

    Markus

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Du kannst eine neue Erklärung für 2019 öffne.
    Dann wird dir die alte zur Übernahme angeboten.
    Diese ergänzt du mit der Anlage Kind und übermittelst.
    Genauso verfährst du mit 2020

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei einer Übermittlung am 01.11.2021 für die Jahre 2019 und 2020 macht eine Neuübermittlung der kompletten um die Anlage Kind

    ergänzten Erklärungen nur in Absprache mit dem Finanzamt Sinn. Einzeln lässt sich die Anlage Kind nicht elektronisch übermitteln,

    da kannst du nur auf Papier nachreichen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_19

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  • Markus H.
    antwortet
    Hallo zusammen

    Vielen Dank für die schnellen Meldungen.

    Ich habe die Suchfunktion genutzt um ein ähnliches Thema zu finden das zu meinem Anliegen passt um nicht unnötig viele gleichartige Threads zu eröffnen.

    Für Verwirrung wollte ich nicht sorgen.

    Meine Anfrage war nicht sehr detailliert, darum hier noch die vollständigen Informationen:

    Est 2019 Formular erstellt, befüllt und erfolgreich übermittelt zum 1. November 2021.
    Est 2020 Formular erstellt, befüllt und erfolgreich übermittelt zum 1. November 2021.

    Für die beiden Jahre muss ich jeweils eine "Anlage Kind" nachreichen.

    Meine Frage war wie reiche ich eine Anlage Kind bei bereits erfolgreich übermittelten Formularen, über Elsteronline, nach? Man kann die übermittelten Formulare nicht mehr bearbeiten (was ja Sinn macht) und im Menü "Formulare" kann man ebenfalls nichts dergleichen auswählen um es nach zu reichen. Ist das über Elsteronline vielleicht auch nicht möglich? Dann bliebe mir eben nichts anderes übrig als mir die Anlage Kind in Papierform zu holen und zu befüllen um sie nach zu reichen.

    Viele Grüsse

    Markus

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Ups... gerade erst gesehen, dass der Ursprungs Post bereits aus 2019 ist. Auf den hatte ich mich bezigen hinsichtlich des Bescheides.

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  • Charlie24
    antwortet
    Sich an alte Threads anzuhängen, sorgt immer wieder für Verwirrung.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von manolo Beitrag anzeigen
    ........
    Ich habe bei meiner Steuererklärung die Anlage Kind vergessen.
    Ist mir erst beim Bescheid aufgefallen.....
    Beamtenschweiß war offensichtlich noch bei manolo 10.06.2019 10:14 Uhr.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Seit wann hast du den Bescheid?
    Von einem Bescheid hat Markus H. nichts geschrieben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Seit wann hast du den Bescheid?

    Im Übrigen ist es in solchen Fällen meistl sinnvoller einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen anstatt kommentarlos eine neue Erklärung zu übermitteln.
    Berichtigte Erklärungen werden in der Masse öfters mal übersehen und dann dauert es eine Weile bis diese bearbeitet werden.
    Änderungsanträge werden in der Regel innerhalb einer Woche abgearbeitet.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wie reiche ich mit Elsteronline, die Anlage Kind nach, wenn ich das Est Formular schon erfolgreich übermittelt habe?
    Um welches Jahr geht es ? Wenn das 2021 ist, startest du einfach eine neue Erklärung, übernimmst die Daten aus der bereits übermittelten

    Erklärung, fügst die Anlage Kind hinzu, füllst diese aus und übermittelst neu. Sollte es um ein Jahr vor 2021 gehen, hängt die Vorgehensweise

    davon ab, wann die Erstübermittlung erfolgt ist.

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  • Markus H.
    antwortet
    Hallo zusammen

    Zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage. Wie reiche ich mit Elsteronline, die Anlage Kind nach, wenn ich das Est Formular schon erfolgreich übermittelt habe?

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