Hallo,
in 2017 hatte mein Mann Arbeitslohn in Deutschland (Januar bis August) und in der Schweiz (September bis Dezember). Dementsprechend habe ich für ihn die Anlage N (deutscher Lohn und Werbungskosten in Bezug auf deutschen Arbeitsplatz) und die Anlage N-Gre (Schweizer Lohn und Werbungskosten in Bezug auf Schweizer Arbeitsplatz) ausgefüllt. Hat alles gut funktioniert.
Jetzt mache ich die Lohnsteuererklärung für 2018.
In 2018 hat er die ganze Zeit in der Schweiz gearbeitet, darum werde ich die Anlage N-Gre ausfüllen.
Aber was ist mit der Anlage N? Soll ich sie weglassen? Überall 0 eintragen?
Soweit ich weiß hat er gar keine deutsche Lohnsteuerbescheinigung für 2018, kann das sein?
Soll ich seine (wegen täglichen Pendelns sehr hohen) Werbungskosten in N oder N-Gre eintragen oder vorsichtshalber in beides?
Dankeschön!
Simone
in 2017 hatte mein Mann Arbeitslohn in Deutschland (Januar bis August) und in der Schweiz (September bis Dezember). Dementsprechend habe ich für ihn die Anlage N (deutscher Lohn und Werbungskosten in Bezug auf deutschen Arbeitsplatz) und die Anlage N-Gre (Schweizer Lohn und Werbungskosten in Bezug auf Schweizer Arbeitsplatz) ausgefüllt. Hat alles gut funktioniert.
Jetzt mache ich die Lohnsteuererklärung für 2018.
In 2018 hat er die ganze Zeit in der Schweiz gearbeitet, darum werde ich die Anlage N-Gre ausfüllen.
Aber was ist mit der Anlage N? Soll ich sie weglassen? Überall 0 eintragen?
Soweit ich weiß hat er gar keine deutsche Lohnsteuerbescheinigung für 2018, kann das sein?
Soll ich seine (wegen täglichen Pendelns sehr hohen) Werbungskosten in N oder N-Gre eintragen oder vorsichtshalber in beides?
Dankeschön!
Simone
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