Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ich bei der Steuererklärung mit "Mein Elster" das BRUTTO oder NETTO Insolvenzgeld eintragen muss.
Meine Daten:
1.) AG-Lohnsteuerbescheinigung Zeile 15 ist leer
2.) Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit enthält nur den Nettobetrag + die abgetretenen Ansprüche (auch netto).
3.) Bescheinigung unseres Insolvenzverwalters enthält sowohl die Brutto- als auch die Nettobeträge.
Das Insolvenzgeld wurde an eine Bank abgetreten.
Ich bitte um Hilfe.
Danke
ich möchte gerne wissen, ob ich bei der Steuererklärung mit "Mein Elster" das BRUTTO oder NETTO Insolvenzgeld eintragen muss.
Meine Daten:
1.) AG-Lohnsteuerbescheinigung Zeile 15 ist leer
2.) Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit enthält nur den Nettobetrag + die abgetretenen Ansprüche (auch netto).
3.) Bescheinigung unseres Insolvenzverwalters enthält sowohl die Brutto- als auch die Nettobeträge.
Das Insolvenzgeld wurde an eine Bank abgetreten.
Ich bitte um Hilfe.
Danke
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