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Insolvenzgeld

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    Insolvenzgeld

    Hallo,
    ich möchte gerne wissen, ob ich bei der Steuererklärung mit "Mein Elster" das BRUTTO oder NETTO Insolvenzgeld eintragen muss.

    Meine Daten:
    1.) AG-Lohnsteuerbescheinigung Zeile 15 ist leer
    2.) Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit enthält nur den Nettobetrag + die abgetretenen Ansprüche (auch netto).
    3.) Bescheinigung unseres Insolvenzverwalters enthält sowohl die Brutto- als auch die Nettobeträge.

    Das Insolvenzgeld wurde an eine Bank abgetreten.

    Ich bitte um Hilfe.
    Danke

    #2
    AW: Insolvenzgeld

    Was verstehst du jetzt unter Brutto und Netto? Es ist doch steuerfrei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Insolvenzgeld

      Danke, habe verstanden. Die Bescheinigung des Insolvenzverwalters bezog sich auf das Bruttogehalt.

      Ich setze somit die Beträge, die in der Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit stehen, ein.

      Gruß

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