Bei der Steuererklärung für 2018 habe ich "Einzelveranlagung" gewählt und "dauernd getrennt lebend seit Mai 2017". Aber auch "verheiratet".
Meine Ehefrau und ich erzielten in 2018 Einkünfte aus einer gemeinsamen Immobilie - diese gehört uns zu 50 : 50. In der Anlage V habe ich die Einkünfte daher hälftig zugeteilt: 50 % für mich (Person A/Ehemann) und 50 % für meine Ehefrau/Person B.
Daraufhin erhalte ich folgende Fehlermeldung:
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt."
Ja klar handelt es sich um eine Einzelveranlagung. Geht ja auch nicht anders. Aber es muss in der Anlage V doch möglich sein, dass mir nur die Hälfte der Einkünfte aus der Immobilie zugeschrieben werden.
Meine Ehefrau und ich erzielten in 2018 Einkünfte aus einer gemeinsamen Immobilie - diese gehört uns zu 50 : 50. In der Anlage V habe ich die Einkünfte daher hälftig zugeteilt: 50 % für mich (Person A/Ehemann) und 50 % für meine Ehefrau/Person B.
Daraufhin erhalte ich folgende Fehlermeldung:
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt."
Ja klar handelt es sich um eine Einzelveranlagung. Geht ja auch nicht anders. Aber es muss in der Anlage V doch möglich sein, dass mir nur die Hälfte der Einkünfte aus der Immobilie zugeschrieben werden.
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