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Verlustvortrag Minijob

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    Verlustvortrag Minijob

    Liebe Community,

    ich sitze an der Steuererklärung für meine Frau (wir werden nicht zusammenveranlagt, sondern machen jeweils getrennte Steuererklärungen, zumal wir erst seit 2017 verheiratet sind), die 2016-2018 nur einen Minijob ausgeübt hat (nie über 450 Euro). Dieser muss nicht angegeben werden, wie ich anderswo gelesen habe. Sie hat allerdings Rente gezahlt. Soll/Kann/Muss diese Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden, obwohl ja überhaupt kein Bruttolohn angegeben wird?
    Im Prinzip soll nur ein Verlustvortrag gemacht werden, weil sie in diesem Zeitraum ein Zweitstudium absolviert hat. Die Kosten für das Studium würden als Werbungskosten angegeben werden, aber meine Frage ist halt, ob die Renten auch auftauchen können/müssen/sollten.

    Vielen Dank schon einmal vorab und viele Grüße!

    #2
    AW: Verlustvortrag Minijob

    Es gibt in der Anlage Vorsorgeaufwand jedenfalls Zeilen, in der man solche Beiträge erklären kann. Im Jahr 2018 wäre das die Zeilen 6 und 10.

    In den Jahren davor können das andere Zeilen in der Anlage Vorsorgeaufwand sein.

    Mann kann die Beiträge also angeben. Ob man sie angeben muss, ist eine andere Frage.

    Minijobs müssen im Übrigen nur dann nicht erklärt werden, wenn sie pauschal versteuert wurden. Minijobs auf Steuerklasse sind ganz normale Einkünfte, die 450-Eurogrenze spielt keine Rolle!

    Ob das mit der Einzelveranlagung wirklich sinnvoll ist, da habe ich meine Zweifel!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag Minijob

      Zitat von Krit Beitrag anzeigen
      Sie hat allerdings Rente gezahlt. Soll/Kann/Muss diese Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden
      Nein, wenn man jemandem eine Rente zahlt, dann gehört das zu den Sonderausgaben. In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören Versicherungsbeiträge.

      Beides würde sich natürlich nicht auswirken, wenn kein Einkommen über dem Grundfreibetrag vorhanden ist.

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        #4
        AW: Verlustvortrag Minijob

        Hallo,

        >>>Ob das mit der Einzelveranlagung wirklich sinnvoll ist, da habe ich meine Zweifel!

        Ich auch.

        Hier haben wir einen typischen Fall, warum das Ehegattensplitting vermutlich einmal eingeführt wurde (Ehemann Lohn, Frau Hausfrau/Mutter, jedenfalls keinen Lohn), und dann macht man Einzelveranlagungen.
        Außer der Mann verdient auch nicht mehr als ca. 1.000 pro Monat, dann wäre es nämlich egal.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Verlustvortrag Minijob

          Sie will ja einen Verlustvortrag haben, der bei Zusammenveranlagung gleich verpuffen würde.

          Aber um ehrlich zu sein, ich kann mir gar nicht vorstellen, dass der Verlust so gigantisch ist, dass sich das rentiert. Jedem das seine

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            #6
            AW: Verlustvortrag Minijob

            Mann, Rüsseltier, weißt du, was dein letzter Satz für einen nazistischen historischen Hintergrund hat? Wenn du das gewußt haben solltest, bist du hier nicht richtig am Platze.
            MfG elsterpm

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              #7
              AW: Verlustvortrag Minijob

              [QUOTE=elsterpm;268434]nazistischen historischen Hintergrund[QUOTE]

              Hoppla. Da hat einer die ganz große Keule rausgeholt!

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                #8
                AW: Verlustvortrag Minijob

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es gibt in der Anlage Vorsorgeaufwand jedenfalls Zeilen, in der man solche Beiträge erklären kann. Im Jahr 2018 wäre das die Zeilen 6 und 10.

                In den Jahren davor können das andere Zeilen in der Anlage Vorsorgeaufwand sein.

                Mann kann die Beiträge also angeben. Ob man sie angeben muss, ist eine andere Frage.

                Minijobs müssen im Übrigen nur dann nicht erklärt werden, wenn sie pauschal versteuert wurden. Minijobs auf Steuerklasse sind ganz normale Einkünfte, die 450-Eurogrenze spielt keine Rolle!

                Ob das mit der Einzelveranlagung wirklich sinnvoll ist, da habe ich meine Zweifel!
                Erstmal vielen Dank an alle sinnvollen Antworten (elsterpm - sorry, das ist überreagiert).

                Ihr Minijob ist in Steuerklasse 4. Deiner Auskunft entnehme ich, dass ich dann auch den Minijob angeben muss. Allerdings wurden gar keine Steuern gezahlt, muss man dann die Einkünfte trotzdem angeben?

                Sie hat exemplarischh in dem einen Jahr ca. 3000 Euro verdient. Um einen Verlustvortrag zu machen, müsste dann der Verlust mehr als 3000 Euro betragen, richtig? Sonst verpufft er einfach, so hab ich jetzt den Beitrag von Dir, L. E. Fant, verstanden. In dem Fall könnte man sich die Mühe auch einfach sparen (weil man eh nicht drüber kommt) und gar keine Werbungskosten erklären, richtig?

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag Minijob

                  Zitat von Krit Beitrag anzeigen
                  Ihr Minijob ist in Steuerklasse 4. Deiner Auskunft entnehme ich, dass ich dann auch den Minijob angeben muss. Allerdings wurden gar keine Steuern gezahlt, muss man dann die Einkünfte trotzdem angeben?
                  Ja, weil der Minijob offensichtlich aufgrund der perönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgte und nicht pauschal besteuert wurde.

                  Zitat von Krit Beitrag anzeigen
                  Sie hat exemplarischh in dem einen Jahr ca. 3000 Euro verdient. Um einen Verlustvortrag zu machen, müsste dann der Verlust mehr als 3000 Euro betragen, richtig? Sonst verpufft er einfach, so hab ich jetzt den Beitrag von Dir, L. E. Fant, verstanden. In dem Fall könnte man sich die Mühe auch einfach sparen (weil man eh nicht drüber kommt) und gar keine Werbungskosten erklären, richtig?
                  Das ist richtig. Hier noch ergänzend ein allgemeiner Link zu diesem Thema:

                  https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag Minijob

                    In dem Fall könnte man sich die Mühe auch einfach sparen (weil man eh nicht drüber kommt) und gar keine Werbungskosten erklären, richtig?
                    Bei einer Zusammenveranlagung wäre die Angabe von Werbungskosten jedenfalls dann sinnvoll, wenn diese über 1.000,00 € liegen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag Minijob

                      Ich würde bei diesem Sachverhalt aber auf jeden Fall in ELSTER Formular eine Erklärung zur Zusammenveranlagung ausfüllen und mir ausrechnen lassen, ob eine Einzelveranlagung wirklich günstiger ist.

                      Oder gibt es dieses Feature seit dem letzten Update auch in "Mein ELSTER"?
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag Minijob

                        Oder gibt es dieses Feature seit dem letzten Update auch in "Mein ELSTER"?
                        Ich habe nichts in diese Richtung entdeckt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag Minijob

                          Hallo,

                          >>>Um einen Verlustvortrag zu machen, müsste dann der Verlust mehr als 3000 Euro betragen, richtig? Sonst verpufft er einfach, ...

                          Ja, das ist richtig.

                          Die Wahl "Einzelveranlagung" ist aber vielleicht noch viel schlimmer. Denn damit verschenkt ihr mehr als den halben Grundfreibetrag deiner Frau.

                          Übrigens ist ein Verlustvortrag lange nicht so viel wert wie viele denken. Maximal bekommt man 42% davon, in vielen Fällen aber noch deutlich weniger, manchmal sogar gar nichts.
                          EDIT: Dieser letzte Satz gilt aber auch für den Grundfreibetrag.

                          Stefan
                          Zuletzt geändert von reckoner; 24.07.2019, 23:23.
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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