Liebe Community,
ich sitze an der Steuererklärung für meine Frau (wir werden nicht zusammenveranlagt, sondern machen jeweils getrennte Steuererklärungen, zumal wir erst seit 2017 verheiratet sind), die 2016-2018 nur einen Minijob ausgeübt hat (nie über 450 Euro). Dieser muss nicht angegeben werden, wie ich anderswo gelesen habe. Sie hat allerdings Rente gezahlt. Soll/Kann/Muss diese Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden, obwohl ja überhaupt kein Bruttolohn angegeben wird?
Im Prinzip soll nur ein Verlustvortrag gemacht werden, weil sie in diesem Zeitraum ein Zweitstudium absolviert hat. Die Kosten für das Studium würden als Werbungskosten angegeben werden, aber meine Frage ist halt, ob die Renten auch auftauchen können/müssen/sollten.
Vielen Dank schon einmal vorab und viele Grüße!
ich sitze an der Steuererklärung für meine Frau (wir werden nicht zusammenveranlagt, sondern machen jeweils getrennte Steuererklärungen, zumal wir erst seit 2017 verheiratet sind), die 2016-2018 nur einen Minijob ausgeübt hat (nie über 450 Euro). Dieser muss nicht angegeben werden, wie ich anderswo gelesen habe. Sie hat allerdings Rente gezahlt. Soll/Kann/Muss diese Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden, obwohl ja überhaupt kein Bruttolohn angegeben wird?
Im Prinzip soll nur ein Verlustvortrag gemacht werden, weil sie in diesem Zeitraum ein Zweitstudium absolviert hat. Die Kosten für das Studium würden als Werbungskosten angegeben werden, aber meine Frage ist halt, ob die Renten auch auftauchen können/müssen/sollten.
Vielen Dank schon einmal vorab und viele Grüße!
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