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Wie kann ich verbleibender Verlustvortrag ?

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    Wie kann ich verbleibender Verlustvortrag ?

    Hallo Steuerexperten,

    ich habe jetzt den Steuerbescheid für 2014 erhalten. Da ich 2014 als Meister angefangen habe und nichts verdient habe, habe ich einen Verlustvortrag von etwa -3000 € Euro (dh. Gesamtbetrag der Einkünfte oder Verlustvortrag 3000 €). Ich fülle derzeit die Steuererklärung für 2015 aus im ElsterOnline.


    Wie kann ich den Verlustvortrag von 2014 hier im Jahr 2015 erwähnen? Wird er sich automatisch bis 2015 fortsetzen?

    Eigentlich bin ich verwirrt mit dem Abschnitt

    "16 - Verlustabzug/Spendenvortrag" (Hauptvordruck)

    "Nummer 81: Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2015 soll folgender Gesamtbetrag nach 2014 zurückgetragen werden (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)(Euro)"

    (siehe Anhang)



    Was bedeutet das? Soll ich hier den Betrag von 2014 angeben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


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    Zuletzt geändert von jackyone; 01.04.2020, 11:06.

    #2
    Dein Verlust betrifft doch das Jahr 2014. Was hast du denn in der Erklärung für 2014 zum Verlustrücktrag angegeben?

    Wenn du 2015 keinen Verlust hattest, ist die Zeile 81 doch nicht relevant für dich. Du machst ein Kreuz in Zeile 80, das war es.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich war von 2014-Oktober bis 2018-Juni Student. Das bedeutet, habe ich auch im 2015 Verlust, wie z.B. Studienmaterial, Uni-Gebühren, etc.

      Nachfolgend die Entscheidung, die ich vom Finanzamt Stuttgart erhalten habe. Ich weiß nicht, wo genau ich die Elster online stellen/vermerken soll.


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      Zuletzt geändert von jackyone; 01.04.2020, 11:04.

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        #4
        Das Finanzamt kennt Deinen Verlust. Du musst nichts machen deswegen. Davon abgesehen dass Du zur Abgabe der Steuererklärungen 2015 und 2016 verpflichtet bist.

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          #5
          L. E. Fant Danke für die Klarstellung. Was ist mit der

          "16 - Verlustabzug/Spendenvortrag" (Hauptvordruck)

          die ich in der Hauptpost erwähnt habe? Was soll ich in diesem Abschnitt ausfüllen?

          Zuletzt geändert von jackyone; 01.04.2020, 11:03.

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            #6
            Nichts. Es geht ja hier nicht um Spenden.

            EDIT:

            Scheinbar sollte das erste Kreuz doch gesetzt werden. In der Eingabehilfe heißt es dazu:

            Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2014 ein verbleibender Verlustvortrag / Spendenvortrag festgestellt, kreuzen Sie bitte in Zeile 80 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag / Spendenvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
            Allerdings wird der Verlust normalerweise auch dann automatisch berücksichtigt, wenn hier kein Kreuz gesetzt wird. Schaden wird es aber nicht.
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.04.2020, 00:01.

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              #7
              L. E. Fant Charlie24

              Vielen Dank für die Informationen. Alles vorbereitet und gesendet.

              Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

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