Hallo Steuerexperten,
ich habe jetzt den Steuerbescheid für 2014 erhalten. Da ich 2014 als Meister angefangen habe und nichts verdient habe, habe ich einen Verlustvortrag von etwa -3000 € Euro (dh. Gesamtbetrag der Einkünfte oder Verlustvortrag 3000 €). Ich fülle derzeit die Steuererklärung für 2015 aus im ElsterOnline.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2014 hier im Jahr 2015 erwähnen? Wird er sich automatisch bis 2015 fortsetzen?
Eigentlich bin ich verwirrt mit dem Abschnitt
"16 - Verlustabzug/Spendenvortrag" (Hauptvordruck)
"Nummer 81: Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2015 soll folgender Gesamtbetrag nach 2014 zurückgetragen werden (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)(Euro)"
(siehe Anhang)
Was bedeutet das? Soll ich hier den Betrag von 2014 angeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
ich habe jetzt den Steuerbescheid für 2014 erhalten. Da ich 2014 als Meister angefangen habe und nichts verdient habe, habe ich einen Verlustvortrag von etwa -3000 € Euro (dh. Gesamtbetrag der Einkünfte oder Verlustvortrag 3000 €). Ich fülle derzeit die Steuererklärung für 2015 aus im ElsterOnline.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2014 hier im Jahr 2015 erwähnen? Wird er sich automatisch bis 2015 fortsetzen?
Eigentlich bin ich verwirrt mit dem Abschnitt
"16 - Verlustabzug/Spendenvortrag" (Hauptvordruck)
"Nummer 81: Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2015 soll folgender Gesamtbetrag nach 2014 zurückgetragen werden (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)(Euro)"
(siehe Anhang)
Was bedeutet das? Soll ich hier den Betrag von 2014 angeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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