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Elster-Online Zeilenangabe der Forumulare, Übertragung der elektonischen Belege

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    Elster-Online Zeilenangabe der Forumulare, Übertragung der elektonischen Belege

    Guten Tag,

    ich habe bisher immer die Steuererklärung mit dem ELSTER-Programm durchgeführt. Jetzt versuche ich die Onlineanwendung.

    Ich komme dort aber nicht weiter. Ich habe zwei Fragen:

    Früher habe ich immer die selben Zeilen eines Formulares ausgefüllt. Jetzt sehe ich bei der Onlineanwendung nicht mehr welche Zeile welche Frage im Formular entspricht. z.B. habe ich früher bei Sonderausgaben in der Zeile 43 die im Vorjahr gezahlten Beiträge zur Kirchensteuer und die erstatten Beiträge eingetragen. Jetzt gibt es im Onlineportal unter 1 nur die Möglichhkeit die Kirchensteuer anzugeben. Es ist hier nicht ersichtlich ob hier die Kirchensteruer eingetragen werden muss, die im Jahr 2019 gezaht wurde oder die für das Jahr 2018 erstattet wurde.
    Gibt es eine Möglichkeit die Zeilenagaben bei Elster-Online einblenden zu lassen oder eine Formularansicht einzublenden?

    Die zweite Frage betrifft den Datenabruf der elektronischen Belege.
    Ich habe den Datenabruf erfolgreich durchgeführt. Es scheint so zu sein, dass die Werte aus den elektronsichen Belegen nicht in die Formulare übernommen wurden. Muss man diese händisch in in der Onlineabfrage übernehmen?

    Vielen Dank für eine Hilfestellung im Vorraus.

    Polarstern


    #2
    Wenn Du auf das Fragezeichen klickst dann bekommst Du folgenden Text:

    Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2019 gezahlt haben ... Haben Sie in 2019 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein.
    Wie hast Du den Bescheinigungsabruf durchgeführt?

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      #3
      Der Bescheinigungsabruf muss aus der geöffneten Steuererklärung heraus erfolgen, nur dann werden die Daten eingefüllt.

      Eine vergleichbare Formularansicht gibt es bei Mein ELSTER nicht. In der ab 2019 neuen Anlage Sonderausgaben findest du alle Zeilen für die Kirchensteuer.

      Bei der Kirchensteuer gilt das Zu- und Abflussprinzip. Du trägst das ein, was du 2019 bezahlt hast, ebenso das, was dir 2019 erstattet wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Das Problem hatte ich auch. Einige Sachen wurden korrekt übertragen, aber z. B. EÜR musste ich neu ausfüllen. Wenigstens ist oft der Text zum Feld identisch, und sogar die Seite. Ich bin aber jetzt fertig und prüfe nur noch.

        Kommentar


          #5
          Hier noch ein Beispiel. Die Zeilennummern findest du nur bei der Summe. Die FA-Kennzahlen sind dort ebenfalls ersichtlich.

          Kirchensteuer_2019_1.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich habe den Bescheinigungsabruf aus der aktuellen Steuererklärung heraus aufgerufen und es hat geklappt. Jetzt ist auch die Kirchensteuer eingetragen worden.


            Das System hat auch automatisch eine Wert unter: soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde (Euro) eingetragen. Ist dieser Wert der Wert der durch die Abgeltungssteuer auf Kapitalbeträge einbehalten wurde?

            Wo ich die erstatte Kirchensteuer eintragen kann ist mir leider immer noch nicht klar. Es gibt hier nur die Möglichkeit für eine Eingabe "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung", "Kirchensteuer Nachzahlung" oder "Kirchensteuer Vorrauszahlung". Weis jemand von Euch wie die Eintragung möglich ist?

            Grüße

            Polarstern



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              #7
              Wahrscheinlich ist es egal ob Du dann manuell Kirchensteuer-Erstattung eingibst, oder ob Du Kirchensteuer-Nachzahlung aus der Liste übernimmst. Die Erstattung würde ich in beiden Fällen wohl mit Minuszeichen eingeben.

              EDIT: ich nehm's zurück, siehe Beiträge ## 8 und 11.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.04.2020, 16:46.

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                #8
                Hallo,

                Siehst du auf dem Bild von Chrlie24?
                2019 erstattet

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Meine Ansicht, die Elster selbständig aus den Belegdaten hergestellt hat, sieht aus wie im nachstehenden Bild. Unverständlich ist für mich wieso unter Summe 103 steht. Weiterhin unverständlich ist mir die Eintragung des erstatten betrages nach meiner Steuererklärung 2018 wurden mir nur 62,82 Euro erstattet. Einzelnd bearbeiten kann ich das Feld erstattet nicht.
                  Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                    #10
                    Ein Eintrag mit Minuszeichen ist nicht vorgesehen. Bei der Kennzahl 104 gibst du 62 € ein. Auch die 103 ist eine FA-Kennzahl!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Siehst du auf dem Bild von Chrlie24?
                      2019 erstattet
                      Das war aber vorhin noch nicht da!

                      Ok, größer ist die Wahrscheinlichkeit dass ich einfach blind war ...

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