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Riester & Dienstunfähigkeit - Hilferuf einer Anfängerin

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    Riester & Dienstunfähigkeit - Hilferuf einer Anfängerin

    Hallo zusammen,

    ich bin 31 Jahre alt und verbeamtete Lehrerin, in den letzten 12 Jahren habe ich die Steuerklärung immer zusammen mit meinem Vater über Elster gemacht - der meint jetzt ich sei alt genug und habe oft genung mitgemacht um es allein zu machen (wo er Recht hat...)
    Also habe ich mich mal dran gesetzt und habe jetzt 3 Fragen:

    1) Riester- Papa und ich haben da jedes Jahr Probleme gehbat, warum soll es jetzt ander sein :-) In der Anlage AV, wo es ja lt. Überschrift um Riesster geht, geht es irgendwie nur um Einnahmen? Ich habe dann in den Erklärungen gefunden, dass neben den Unterlagen die meine Versicherung an das FA überträgt nur ein Eintrag in "Zusatzangaben zur Steuerklärung (Zeile 7)" nötig sei. Das habe ich getan. Kann ich die Anlage AV dann löschen?

    2) Ich habe eine Dienstunfähigkeits/Unfall-Kombiversicherung. Ist es richtig, dass ich die dafür geleisteten Beiträge in der Anlage Sonderausgaben Zeile 15 (Gezahlte Versorgungsleistunfen, Renten) angeben kann?

    3) Als Lehrerin kann ich natürlich mein Arbeitszimmer sowie Arbeitsmittel absetzen - soweit so klar und erprobt. Aber nun bin ich umgezogen und habe zt neue Büromöbel gekauft, von denen ich dachte sie auch absetzen zu können. In Anlage N, Zeile 44 (Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) steht aber nur der Punkt Ausstattung (ohne Büromöbel) zur Verfügung. Wo trage ich Büromöbel ein? Und wo den neu angeschafften Drucker?

    LG und Danke im Voraus,

    Chatterbox

    #2
    1 nein
    2 nein
    2 entweder Du verwendest die Tastatur, statt einen der vorgegebenen Posten auszuwählen oder Du trägst die Möbel auf Seite 11 der Anlage N ein.

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      #3
      Ob du die neuen Büromöbel in einem Aufwasch geltend machen kannst, hängt davon ab, was das einzelne Möbelstück jeweils gekostet hat.

      Die GWG-Grenze liegt aktuell bei 952,00 € inklusive Umsatzsteuer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke erst einmal für die Antworten :-) Das ging ja flott.
        Ok wenn bei 1 und 2 die Antwort Nein ist, was heißt das?
        1) Wenn ich die Anlage AV nicht löschen kann, was muss ich da dann wo angeben?
        2) Kann ich die Ausgaben gar nicht angeben? Oder gehören sie nur woanders hin?

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          #5
          Ach ja, die Büromöbel waren nicht so teuer, unter 100 € gesamt (waren ja nur ein paar Ergänzungen zu den bisherigen), aber ich denke immer - alles angeben was geht :-)
          Was ist mit dem Drucker (ca. 180€)?

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            #6
            Die Anlage AV darfst du nicht löschen, du musst dort deine Bezüge aus 2018 eintragen und angeben, dass du unmittelbar begünstigt bist.

            Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich in Zeile 47 der Anlage Vorsorgeaufwand erklären, wirkt sich steuerlich aber selten aus.

            Ein Drucker für 180 € geht in einem Aufwasch, einmal 100% berufliche Nutzung angenommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Wieder Danke :-)

              Das heißt ich trage mein Jahresbrutto 2018 in der Anlage Av, Zeile 7 ein, sonst nix?
              Den Drucker also auch in Anlage N, Zeile 44?

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                #8
                Die Besoldung 2018 gehört in Zeile 7 der Anlage AV, richtig. Unmittelbar begünstigt (Zeile 5) musst du ebenfalls angeben!

                Der Drucker ist ein Arbeitsmittel und gehört nicht zu den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, Büromöbel gehören ebenfalls eigenständig erklärt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Super, dann habe ich jetzt alles fertig, hoffe alles richtig gemacht zu haben und schicke dan Spaß ab.

                  Ein schönes Sonnenwochenende und - bleibt gesund!

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