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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Hallo,
    ich habe im Nebengewerbe ein Einzelunternehmen angemeldet. Nun muss ich ja den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen.

    Nun habe ich Probleme mit Abschnitt 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

    Muss ich nun Einkünfte aus Zeile 111 Gewerbebetrieb für Betriebseröffnungsjahr und folgejahr sind damit der gesamt Umsatz meines Nebenerwerbs gemeint oder das was ich schätze was am ende für mich übrig bleibt?

    Und muss ich ebenfalls zusätzlich meine Einkünfte aus meiner Hauptarbeitsstelle ebenfalls angeben unter Einkünfte aus zeile 113 nichtselbstständiger arbeit oder sind diese da unrelevant?

    Desweitren weiß ich nicht genau was ich in den Zeilen 117 und 118 Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge eintragen soll? Und in wie weit kann/soll ich diese schätzen?

    Was sind Sonderausgabe? Wenn ich das richtig gelesen habe meine Private Versicherungen (Riesterrent, Haft-, Unfallversicherung,usw.), gesetzliche Rentenversicherungbeiträge, usw

    Was sind Steuerabzugsbeträge? Liege ich richtig mit meiner gezahlten Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli, Betriebsausgaben von meinem Nebenerwerb, Werbungskosten von Privatlohnsteuererklärung, Fahrtkosten zwischen Wohnort und 1. Arbeitsstelle.

    Und gibt es noch besonderheiten auf die ich achten muss wenn ich die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte mein geschätzter Umsatz im folgejahr beträgt 5.000€


    Vielen Dank für euere Hilfe

    Christian

    #2
    Beim Gewerbe: Einkünfte = Gewinn.

    Bei der Arbeitnehmertätigkeit: Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten, muss natürlich auch eingetragen werden.

    Zitat von C.Birtel Beitrag anzeigen
    Und in wie weit kann/soll ich diese schätzen?
    In realistischer Höhe.

    Zitat von C.Birtel Beitrag anzeigen
    Was sind Sonderausgabe? Wenn ich das richtig gelesen habe meine Private Versicherungen (Riesterrent, Haft-, Unfallversicherung,usw.), gesetzliche Rentenversicherungbeiträge, usw
    Soweit sie abziehbar sind ja.

    Zitat von C.Birtel Beitrag anzeigen
    Was sind Steuerabzugsbeträge? Liege ich richtig mit meiner gezahlten Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli, Betriebsausgaben von meinem Nebenerwerb, Werbungskosten von Privatlohnsteuererklärung, Fahrtkosten zwischen Wohnort und 1. Arbeitsstelle.
    Lohnsteuer und Abgeltungssteuer sind Steuerabzugsbeträge. Fahrtkosten können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, die ja schon bei den Einkünften berücksichtigt wurden.

    Zitat von C.Birtel Beitrag anzeigen
    Und gibt es noch besonderheiten auf die ich achten muss
    Ja.

    Kommentar


      #3
      Bei der Arbeitnehmertätigkeit: Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten, muss natürlich auch eingetragen werden.
      Also mein Nettolohn * Monate -Werbungskosten? Richtig?

      Und gibt es noch besonderheiten auf die ich achten muss



      Ja.
      Und diese wären? Ich möchte nicht unbedingt beim Finanzamt falsche angaben machen und später wegen unwissenheit Probleme bekommen.


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        #4
        Also mein Nettolohn * Monate -Werbungskosten? Richtig?
        Nein, dein Bruttolohn * Monate -Werbungskosten!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Eigentlich der Jahresbruttolohn - Werbungskosten.

          (Monate hat das Jahr 12. Manche haben 13 Monatslöhne, oder eine Gehaltserhöhung oder Beförderung im Lauf des Jahres.)

          Kommentar


            #6
            Die Zahl der Monate hatte er ja nicht hingeschrieben. Außerdem geht es um eine Prognose.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Zahl der Monate hatte er ja nicht hingeschrieben.
              Ja. Um Missverständnisse zu vermeiden: die Zahl der Monate beträgt 12.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Außerdem geht es um eine Prognose.
              Das heißt aber nicht dass man hier nur für einen Teil des Jahres Angaben machen müsste.

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