Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit zum 31.12.19 aufgegeben. In der Anlage AVEÜR der EÜR hatte ich immer auf der Teilseite 2 (häusl. Arbeitszimmer) mein Arbeitszimmer mit a) anteilig Grund und Boden und b) Gebäudeteil angegeben und jährlich für b) den Anfangsbestand um die Abschreibung des Gebäudeteils vermindert. Wenn ich jetzt, w.g. der Betriebsaufgabe zum 31.12.19 zusätzlich zur Afa einen Abgang in Höhe des Restbuchwertes in den Feldern 205 bzw. 215 eintrage, erscheinen diese Werte in der EÜR in der Zeile 45 (Betriebsausgaben) als "Restbuchwerte" der ausgeschiedenen Anlagegüter und erhöhen die Summe der Betriebsausgaben und mindern bzw. erhöhen den Gewinn bzw. Verlust. Das wäre aber nicht korrekt, da das Arbeitszimmer (Herstellkosten) aus privaten Mitteln finanziert wurde, also als Sacheinlage. Hat jemand eine Idee, wie ich das abbilde in der EÜR ?
Gruss
Jim Bob
Gruss
Jim Bob
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