Guten Tag Zusammen,
Ich habe im Jahr 2019 zusammen mit zwei Bekannten eine GbR gegründet und habe ein paar Fragen bzgl. der Benutzung von Elster:
1. Bisher existiert lediglich ein Benutzerkonto für die GbR. Dieses Konto ist auch mit der Steuernummer der GbR verknüpft und ich habe bei der Erstellung angeben, dass es sich um ein Konto für eine Organisation handelt. Allerdings bin ich als einziger Kontoinhaber aufgeführt. Kann ich über dieses Benutzerkonto auch meine persönliche Einkommenssteuererklärung abgeben, indem ich innerhalb des Kontos ein weiteres Profil erstelle? oder muss ich ein völlig neues Benutzerkonto erstellen?
2. Leider besitze ich bisher keine eigenen Steuernummer, da ich bisher keine Einkommenssteuererklärung abgeben musste. Nun muss ich aber für die Anlage FB der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung die Steuernummer der einzelnen Beteiligten angeben (Feld 15). Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? Typischerweise wird die Steuernummer doch erst mit erstmaligen Abgabe einer Einkommenssteuererklärung vergeben. Diese kann ich allerdings nicht abgeben, da ohne gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung das Ergebnis der GbR nicht auf die Gesellschafter verteilt werden kann und so auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung auftauchen kann oder?
Vielen Dank im Vorfeld für die Unterstützung.
Beste Grüße,
TdF21
Ich habe im Jahr 2019 zusammen mit zwei Bekannten eine GbR gegründet und habe ein paar Fragen bzgl. der Benutzung von Elster:
1. Bisher existiert lediglich ein Benutzerkonto für die GbR. Dieses Konto ist auch mit der Steuernummer der GbR verknüpft und ich habe bei der Erstellung angeben, dass es sich um ein Konto für eine Organisation handelt. Allerdings bin ich als einziger Kontoinhaber aufgeführt. Kann ich über dieses Benutzerkonto auch meine persönliche Einkommenssteuererklärung abgeben, indem ich innerhalb des Kontos ein weiteres Profil erstelle? oder muss ich ein völlig neues Benutzerkonto erstellen?
2. Leider besitze ich bisher keine eigenen Steuernummer, da ich bisher keine Einkommenssteuererklärung abgeben musste. Nun muss ich aber für die Anlage FB der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung die Steuernummer der einzelnen Beteiligten angeben (Feld 15). Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? Typischerweise wird die Steuernummer doch erst mit erstmaligen Abgabe einer Einkommenssteuererklärung vergeben. Diese kann ich allerdings nicht abgeben, da ohne gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung das Ergebnis der GbR nicht auf die Gesellschafter verteilt werden kann und so auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung auftauchen kann oder?
Vielen Dank im Vorfeld für die Unterstützung.
Beste Grüße,
TdF21
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