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Benutzerkonto GbR + private Est E. + Gesonderte einheitliche Feststellungserklärung

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    Benutzerkonto GbR + private Est E. + Gesonderte einheitliche Feststellungserklärung

    Guten Tag Zusammen,

    Ich habe im Jahr 2019 zusammen mit zwei Bekannten eine GbR gegründet und habe ein paar Fragen bzgl. der Benutzung von Elster:

    1. Bisher existiert lediglich ein Benutzerkonto für die GbR. Dieses Konto ist auch mit der Steuernummer der GbR verknüpft und ich habe bei der Erstellung angeben, dass es sich um ein Konto für eine Organisation handelt. Allerdings bin ich als einziger Kontoinhaber aufgeführt. Kann ich über dieses Benutzerkonto auch meine persönliche Einkommenssteuererklärung abgeben, indem ich innerhalb des Kontos ein weiteres Profil erstelle? oder muss ich ein völlig neues Benutzerkonto erstellen?

    2. Leider besitze ich bisher keine eigenen Steuernummer, da ich bisher keine Einkommenssteuererklärung abgeben musste. Nun muss ich aber für die Anlage FB der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung die Steuernummer der einzelnen Beteiligten angeben (Feld 15). Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? Typischerweise wird die Steuernummer doch erst mit erstmaligen Abgabe einer Einkommenssteuererklärung vergeben. Diese kann ich allerdings nicht abgeben, da ohne gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung das Ergebnis der GbR nicht auf die Gesellschafter verteilt werden kann und so auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung auftauchen kann oder?

    Vielen Dank im Vorfeld für die Unterstützung.

    Beste Grüße,
    TdF21

    #2
    Zu 1: Kannst du! Ob es sinnvoll ist, ist deine Entscheidung. Ein Bescheinigungsabruf ist mit einem Organisationszertifikat auf Softwarebasis nicht mglich

    Zu 2: Gib deine persönliche ID an, das reicht dem Finanzamt für die Zuordnung. Bei deiner Einkommensteuererklärung beantragst du eine neue Steuernummer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort echt super
      Welche Konsequenzen hat denn die Tatsache, dass ein Bescheinigungsabruf ist mit einem Organisationszertifikat nicht möglich ist? Bedeutet das "nur", dass ich die Bescheide, welche sich auf meine Person beziehen, nicht fortwährend über Elster abrufen kann?
      Sorry falls die Antwort trivial ist, aber das Gebiet ist für mich absolutes Neuland.

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        #4
        Der Bescheinigungsabruf betrifft vorrangig die von Dritten an das Finanzamt elektronisch übermittelten Bescheinigungen:

        https://www.elster.de/eportal/infose...vatpersonen%29

        Die Bescheiddaten müssten auch mit einem Organisationszertifikat übermittelt werden können, ob ein verbindlicher elektronischer Bescheid

        so zugestellt werden kann, weiß ich (noch) nicht. Das Feature ist erst neu eingeführt worden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar danke für die Infos. Du hast mir sehr geholfen.

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