Zitat von Charlie24
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Meiner Meinung nach ist das auch logisch, denn es handelt sich in solchen Fällen ja um deutsche Umsatzsteuer, die vom (ausländischen) Händler auch an den deutschen Staat abgeführt wurde. Es gibt also keinen Unterschied zu einem deutschen Händler (lediglich der Sitz ist im Ausland, aber steuerlich ist für solche Händler, die sich wegen Überschreiten der Lieferschwelle im Staat des Kunden - hier Deutschland - registrieren und die Umsatzsteuer dorthin abführen müssen, alles wie bei einem "rein deutschen" Händler).
Zitat von Charlie24
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