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Erste Ust-Voranm. Wo 19% deklarieren von schweischen Serverkosten

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    Erste Ust-Voranm. Wo 19% deklarieren von schweischen Serverkosten

    hallo,

    ich habe soeben meine allererste Ust-Voranm. abgeschickt und so wie ich verstanden habe kann man im Nachhinein noch Änderungen vornehmen. Ich habe eine Rechnung von one.com wo ich meine Webseite hoste. Die Rechnung hat 19% aber eine schwedische (SE000) Steuernr und nur die Angabe eines Büros in Berlin, das aber nicht als deutsche Niederlassung ersichtlich ist. Das versteh ich nicht ganz. Irgendwo werde ich die 19% doch angeben müssen im Elster. Die Firma one.com ist eine dänische oder schwedische.

    Danke.
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    #2
    Mit ElsterFormular kannst du 2020 keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr erstellen. Womit arbeitest du? Mein ELSTER oder Kaufsoftware?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In Deiner deutschen Umsatzsteuererklärung werden nur deutsche Umsatzsteuern abgefragt. Für schwedische Umsatzsteuer wende Dich bitte an Deinen schwedischen steuerlichen Berater.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        ich habe mir die Zugangsdaten per Post zukommen lassen, mich eingeloggt, ein youtube-video als Unterstützung angeguckt und die Ust-Voranmelung für Januar 2020 ausgefüllt und abgeschickt. Was habe ich falsch gemacht?

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          #5
          Muss man nicht innereuropäische Leistungen dort angeben?

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            #6
            Für schwedische Umsatzsteuer wende Dich bitte an Deinen schwedischen steuerlichen Berater.
            Laut Angabe im Beitrag #1 wurden 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Umsatzsteuersatz in Schweden liegt aber bei 25%!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Dann liegt die schwedische Firma über der Lieferschwelle und muss deutschen Kunden deutsche Umsatzsteuer berechnen und nach Deutschland abführen. Dann kann man die Rechnung so behandeln wie eine deutsche.

              (Sagt auch mein Steuerberater nach kurzem Überlegen.)

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                #8
                Anscheinend hat ihn der Webhoster als Privatkunden abgerechnet. Vielleicht wurde keine Umsatzsteuer-ID angegeben.

                Es handelt sich auch nicht um eine Lieferung, sondern um eine sonstige Leistung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Anscheinend hat ihn der Webhoster als Privatkunden abgerechnet. Vielleicht wurde keine Umsatzsteuer-ID angegeben.

                  Es handelt sich auch nicht um eine Lieferung, sondern um eine sonstige Leistung!
                  Genau so sieht es aus. Wurde als Privatkunde angerechnet. Das war ein Versehen bei Auftragserteilung. Wo muss ich die 19% angeben und wie macht man das rückwirkend für Januar 2020? Danke.

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                    #10
                    Naja, das ist "normale" Vorsteuer, also Kennziffer 66.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      Naja, das ist "normale" Vorsteuer, also Kennziffer 66.
                      ok danke. tut mir Leid. ich habe das heute früh zum allerersten Mal gemacht. Wenn ich diesen wert jetzt noch nachträglich angeben will, wie mache ich das?

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                        #12
                        Die Voranmeldung in Zeile 14 als Berichtigung kennzeichnen und mit den richtige Zahlen versenden.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Die Voranmeldung in Zeile 14 als Berichtigung kennzeichnen und mit den richtige Zahlen versenden.
                          Heisst das, dass jede abgeschickte Anmeldung in meinem Elster gespeichert wird und ich nachträglich jede Anmeldung über Häkchen bei Zeile 14 berichtigen kann? Wie lange kann man das machen und wie oft? Danke.

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                            #14
                            1. Du bist verpflichtet, in der Umsatzsteuer-Voranmeldung Angaben nach bestem Gewissen und Wissen zu machen.
                            2. Wenn Du Fehler in der Voranmeldung entdeckst dann musst Du diese berichtigen.

                            Ich denke damit sollten Deine Fragen beantwortet sein

                            Kommentar


                              #15
                              Naja, das ist "normale" Vorsteuer, also Kennziffer 66.
                              Mit solchen Aussagen wäre ich sehr zurückhaltend, weil das zu 99% nicht stimmt.

                              Der TE schreibt doch selbst:
                              Wurde als Privatkunde angerechnet. Das war ein Versehen bei Auftragserteilung.
                              Normalerweise löst man solche Fehler zunächst über eine Rechnungskorrektur, bevor man die Voranmeldung korrigiert. Das war nämlich eine 13b-Leistung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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