Ich bin Rentner und beziehe eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und eine Betriebsrente. Die DRV behält Beiträge für Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) ein und leitet sie an die Krankenkasse (KK) weiter. Der Beitragsanteil für die Betriebsrente wurde bis einschließlich 2019 von mir direkt an die KK abgeführt.
Ende 2018 habe ich die auf die Betriebsrente entfallenden KK-Beiträge für 2019 (KV und PV) im Voraus entrichtet. Das bringt einen steuerlichen Vorteil bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen in 2018 und einen Nachteil in 2019, per Saldo aber einen Vorteil.
Ab 2020 soll die Vorauszahlung der Beiträge für Pflichtversicherte nicht mehr möglich sein. Die KK hat den Betriebsrentenzahler veranlasst, den Beitrag für KV und PV einzubehalten und an die KK weiterzuleiten. Damit kann ich keine Vorauszahlungen mehr leisten und den steuerlichen Vorteil nicht mehr nutzen.
Kennt jemand ein Verfahren, wie man doch weiterhin Vorauszahlungen leisten kann?
Ende 2018 habe ich die auf die Betriebsrente entfallenden KK-Beiträge für 2019 (KV und PV) im Voraus entrichtet. Das bringt einen steuerlichen Vorteil bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen in 2018 und einen Nachteil in 2019, per Saldo aber einen Vorteil.
Ab 2020 soll die Vorauszahlung der Beiträge für Pflichtversicherte nicht mehr möglich sein. Die KK hat den Betriebsrentenzahler veranlasst, den Beitrag für KV und PV einzubehalten und an die KK weiterzuleiten. Damit kann ich keine Vorauszahlungen mehr leisten und den steuerlichen Vorteil nicht mehr nutzen.
Kennt jemand ein Verfahren, wie man doch weiterhin Vorauszahlungen leisten kann?
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