Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorauszahlung von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorauszahlung von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung

    Ich bin Rentner und beziehe eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und eine Betriebsrente. Die DRV behält Beiträge für Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) ein und leitet sie an die Krankenkasse (KK) weiter. Der Beitragsanteil für die Betriebsrente wurde bis einschließlich 2019 von mir direkt an die KK abgeführt.

    Ende 2018 habe ich die auf die Betriebsrente entfallenden KK-Beiträge für 2019 (KV und PV) im Voraus entrichtet. Das bringt einen steuerlichen Vorteil bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen in 2018 und einen Nachteil in 2019, per Saldo aber einen Vorteil.

    Ab 2020 soll die Vorauszahlung der Beiträge für Pflichtversicherte nicht mehr möglich sein. Die KK hat den Betriebsrentenzahler veranlasst, den Beitrag für KV und PV einzubehalten und an die KK weiterzuleiten. Damit kann ich keine Vorauszahlungen mehr leisten und den steuerlichen Vorteil nicht mehr nutzen.

    Kennt jemand ein Verfahren, wie man doch weiterhin Vorauszahlungen leisten kann?

    #2
    Hallo,

    Welchen Bezug hat dein Beitrag zu Elster?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ab 2020 soll die Vorauszahlung der Beiträge für Pflichtversicherte nicht mehr möglich sein.
      Das ist nicht nur kein Elster-Thema, das hat auch mit Steuerrecht nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo FIGUL,

        welchen Bezug mein Beitrag zu Elster hat?

        Nun, Mit Elster gebe ich meine Steuererklärung ab. Und in meinem Beitrag geht es um die Frage, wie ich meine Vorsorgeaufwendungen (legal) gestalten kann.

        Gruß

        DieElster

        Kommentar


          #5
          Hallo DieElster,

          hier im Anwenderforum geht es eigentlich um Ausfüllhilfe oder Probleme mit der elektronischen Steuererklärung -> Steuerberatung und Gestaltungsmodelle sind hier nicht erlaubt.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24,

            mit Steuerrecht hat mein Beitrag doch insofern zu tun, als ich hier einen schlauen Fuchs suche, der mir sagen kann, auf welche Weise ich mit Hilfe der Beitragsvorauszahlung meine Vorsorgeaufwendungen legal gestalten kann.

            Gruß

            DieElster

            Kommentar


              #7
              Hallo holzgoe,

              wo finde ich denn derartige Regeln?

              Wenn das so ist, dann ist das hier nicht meine Welt!

              Gruß

              DieElster

              Kommentar


                #8
                Zitat von DieElster Beitrag anzeigen
                mit Steuerrecht hat mein Beitrag doch insofern zu tun, als ich hier einen schlauen Fuchs suche, der mir sagen kann, auf welche Weise ich mit Hilfe der Beitragsvorauszahlung meine Vorsorgeaufwendungen legal gestalten kann.
                Natürlich, kannst vielleicht auch im Baumarkt jemanden finden, der sich mit einer Darmspiegelung auskennt! Die anderen Kunden müssen halt so lange warten.

                Kommentar


                  #9
                  Es liegt nicht am Steuerrecht, wenn deine Krankenkasse keine Vorauszahlungen zulässt. Im Steuerrecht wird inzwischen sogar

                  der 3-fache (bisher 2,5-fache) Jahreswert berücksichtigt. Da hilft kein schlauer Fuchs!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo L. E. Fant,

                    warum denn so gehässig? Das kann man auch freundlicher zum Ausdruck bringen, nimm dir ein Beispiel an Charlie24!

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      vielen Dank für den konstruktiven Beitrag!

                      Gruß

                      DieElster

                      Kommentar


                        #12
                        Vielleicht kann mir ein freundlicher Mensch einen Tipp geben, wo ich die Spielregeln für dieses Forum finde.

                        Kommentar


                          #13
                          Das ergibt sich doch von selbst. Es handelt sich ein Supportforum zu www.elster.de, also zur elektronischen Steuererklärung, also zu Allem, dass auf der Abgabe von Steuererklärungen auf elektronischem Weg beruht. Somit geht es nicht um Dinge, die Du in der Papiererklärung genauso ausfüllen würdest, sondern nur um Dinge, die bei der elektronischen Steuererklärung anders sind.

                          Damit geht es auch nicht um Steuerberatung, die darüber hinaus nach dem Steuerberatungsgesetz auch nicht erlaubt ist. Erst recht nicht geht es darum, was ein Versicherer akzeptiert oder nicht akzeptiert.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            Danke, Picard777, ich hab' verstanden.

                            Gruß zurück

                            DieElster

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von DieElster Beitrag anzeigen
                              Vielleicht kann mir ein freundlicher Mensch einen Tipp geben, wo ich die Spielregeln für dieses Forum finde.
                              Hier wird es auch beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

                              Tatsächlich lässt sich die Grenze zwischen Ausfüllhilfe und steuerlicher Hilfe nicht immer präzise ziehen. Speziell im Bereich der Umsatzsteuer geht

                              die Ausfüllhilfe oft direkt in das Umsatzsteuerrecht.

                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X