Hallöchen,
ich sitze an der Steuer 2019 für meine Mutti. SIe bezieht eine Witwenpension (mein Vati verstarb 2016 und war Beamter).
Ich habe alle Bescheinigungen automatisch übernehmen lassen, alles eingetragen, kontrolliert und bei der Prüfung kommt nun dieser Hinweis:
Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Seite 2 der Anlage N unter
"Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
In der Anlage N ist unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse
alles richtig automatisch übernommen worden.
Unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3
steht auch alles drin.
Werbungskosten hat sie ja für die Witwenpension nicht. Wo liegt mein Denkfehler?
Dankeschön.
LG Nicole
ich sitze an der Steuer 2019 für meine Mutti. SIe bezieht eine Witwenpension (mein Vati verstarb 2016 und war Beamter).
Ich habe alle Bescheinigungen automatisch übernehmen lassen, alles eingetragen, kontrolliert und bei der Prüfung kommt nun dieser Hinweis:
Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Seite 2 der Anlage N unter
"Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
In der Anlage N ist unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse
alles richtig automatisch übernommen worden.
Unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3
steht auch alles drin.
Werbungskosten hat sie ja für die Witwenpension nicht. Wo liegt mein Denkfehler?
Dankeschön.
LG Nicole
Kommentar