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Fehlermeldung - Versorgungsbezüge - Steuerberechnung fehlgeschlagen

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    Fehlermeldung - Versorgungsbezüge - Steuerberechnung fehlgeschlagen

    Hallöchen,

    ich sitze an der Steuer 2019 für meine Mutti. SIe bezieht eine Witwenpension (mein Vati verstarb 2016 und war Beamter).
    Ich habe alle Bescheinigungen automatisch übernehmen lassen, alles eingetragen, kontrolliert und bei der Prüfung kommt nun dieser Hinweis:


    Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
    die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Seite 2 der Anlage N unter
    "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".

    In der Anlage N ist unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse
    alles richtig automatisch übernommen worden.
    Unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre
    Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3
    steht auch alles drin.
    Werbungskosten hat sie ja für die Witwenpension nicht. Wo liegt mein Denkfehler?

    Dankeschön.
    LG Nicole

    #2
    Im Unterforum für ElsterFormular bist du ebenfalls falsch, denn den Abschnitt 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre

    gibt es so nur bei Mein ELSTER. Dahin werde ich das Thema auch verschieben.

    Was den Fehler bzw. Hinweis selbst angeht, würde ich in der Navigation in der Anlage N auf die Seite 18 - Werbungskosten in Sonderfällen gehen

    und in Zeile 91 den Wert 0 eintragen. Vielleicht verschwindet dann die Meldung.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      ja, ich hab es gemerkt. Ging aber nicht für mich zu löschen. Sorry.
      In Zeile 91 muss ich aber zu dem Betrag auch die Art eingeben. Was soll ich denn da bitte reinschreiben?

      Kommentar


        #4
        Was soll ich denn da bitte reinschreiben?
        Schreib einfach: Keine. Bei 0 stimmt das ja auch.

        Das Doppelposting im Unterforum für das Anwenderforum werde ich entfernen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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