Moin, will ich eine USt.-Voranmeldung machen, geht nicht mehr über Elster. "Steigen Sie um auf mein Elster", jetzt unter Elster registrieren, bin ich schon längst. Dann heißt es "Später erinnern" oder "Hinweis nicht mehr anzeigen". Ich kann bei Elster keine Daten nach 2020 übernehmen, weil ich es nicht mehr nutzen kann, bei Mein Elster kann ich nicht importieren, oder ich habe das nicht kapiert. Innerhalb kurzer Zeit dieser Zirkus mit etlichen Paßwörtern ist für mich ein einziges Chaos
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Ich gehe davon aus dass Du bisher die Voranmeldungen mit ElsterFormular erstellst hast. Die Erstellung von Voranmeldungen mit ElsterFormular ist ab 2020 nicht mehr möglich. Du kannst stattdessen Mein Elster oder eine geeignete Kaufsoftware verwenden.
Wenn Du bisher schon Voranmeldungen übermittelt hast - egal mit welcher Software - dann hast Du auch ein Zertifikat. Das kannst Du auch für andere Programme oder für Mein Elster verwenden. Du musst Dich nicht neu registrieren.
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Hallo HP,
du könntest deine in der Software Elsterformular vorhandenen Steuererklärungen nach Mein Elster exportieren und findest diese dann in Mein Elster unter importierte Formulare.
Bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bringt das allerdings nicht viel -> weil nur die Stammdaten exportiert werden.
Tschüß
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Bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bringt das allerdings nicht viel -> weil nur die Stammdaten exportiert werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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In der Tat bringt ein Export von Elster zu Mein Elster nicht viel bis gar nichts, es scheint aber zutreffend zu sein, daß wenigstens die Zeilennummern geblieben sind, z.B. Zeile 26 in Elster = Steuerpflichtige Umsätze zu 19 % ist ebenso in Mein Elster die Zeile 26, kann das jemand bestätigen. Das wüde helfen
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... ist ebenso in Mein Elster die Zeile 26, kann das jemand bestätigen. Das würde helfenFreundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Datenübernahme aus dem Vorquartal sollte kein Problem sein, die Übernahme aus dem Vorjahr war früher nicht möglich, sollte aber inzwischen funktionieren.
Praktische Erfahrung habe ich damit nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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