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Frage zur Einkommenssteuererklärung

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  • werzupi
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Super, wirklich tausend Dank! Hat mir sehr geholfen.

    Beste Grüße,

    Jannik

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    >>>D.h. nochmal zum Verständnis: Ich brauche den "Mantelbogen" mit persönlichen Daten, Die Anlage N um mein Lohn anzugeben, G für die Gewinne aus dem Gewerbe und dann schicke ich noch die EÜR ab. Ist das so richtig jetzt?

    Richtig. Wobei du die EÜR zuerst machen solltest.


    >>>Könnte ich in dem Fall, da ich ja jetzt eh meine komplette Steuererklärung abgebe dann auch die Studienkosten geltend machen?

    Ja.
    Das Thema ist aber wieder recht umfangreich, da solltest du dich vielleicht etwas einlesen (das Internet ist voll von Infos, und meist stimmen die sogar).

    Stefan

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  • werzupi
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    vielen vielen Dank euch für die Antworten, hilft mir wirklich sehr weiter!

    Sorry wegen der Verwirrung mit den Bruttowerten, das war in dem Fall auf mein Gehalt aus "hauptberuflicher" Tätigkeit bezogen und nicht den Gewinn aus dem Kleingewerbe. Meinte damit ob ich dann einfach alles was ich verdient habe in brutto angebe.

    @Stefan: Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!

    Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit habe ich so gesagt, da es meine einzige Einnahmequelle ist.

    Alles klar verstehe, dann mach ich mich mal auf die Suche nach meiner Lohnsteuerbescheinigung.


    D.h. nochmal zum Verständnis: Ich brauche den "Mantelbogen" mit persönlichen Daten, Die Anlage N um mein Lohn anzugeben, G für die Gewinne aus dem Gewerbe und dann schicke ich noch die EÜR ab. Ist das so richtig jetzt?

    Könnte ich in dem Fall, da ich ja jetzt eh meine komplette Steuererklärung abgebe dann auch die Studienkosten geltend machen?


    Wirklich nochmal vielen Dank für eure kompetente Hilfe, das hat mich echt gerettet! Nächstes Jahr wirds besser

    LG und schönen Sonntag,

    Jannik

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    >>>Alles klar, also reiche ich bei Elster die Einkommensteuererklärung für alle meine Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit (Bruttowerte?)

    Nein, wieso nur berufliche Tätigkeit? Du musst alle steuerpflichten Erträge erklären, das könnte sein: Lohn, Mieteinnahmen (aus der Vermietung von Immobilien), Kapitalerträge (die muss man aber beispielsweise nur in besonderen Fällen erklären), gewerbliche Einkünfte, Spekulationsgewinne - und so einiges mehr.

    Im Hauptvordruck geht es erstmal um deine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung), und außerdem um ein paar eher allgemeine Angaben (Spenden, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Lohnersatzleistungen u.e.m.).

    Davon ausgehend, dass deine Tätigkeit als Werksstudent ganz normal als Lohn abgerechnet wurde(?) hast du dort auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Das ist dann schon mal der größte Teil der Anlage N, und der Anlage Vorsorgeaufwand ebenso.

    Dann kommt die Anlage G, dort brauchst du nicht viel mehr als den Gewinn bzw. Verlust, basierend auf der gesondert zu erstellenden EÜR.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 28.07.2019, 15:23.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    In die Einkommensteuererklärung kommt jedenfalls nicht der Bruttowert, sondern der Gewinn.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Was soll denn das? Vermietest Du mit Umsatzsteuer?
    Wenn er die Vorsteuer beim Kauf der Hüpfburgen in Anspruch genommen hat, wird das wohl so sein.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Zitat von werzupi Beitrag anzeigen
    Bruttowerte?
    Was soll denn das? Vermietest Du mit Umsatzsteuer?

    Zitat von werzupi Beitrag anzeigen
    Was meinst du mit Lohnsteuerkarte?
    Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr. Er meint damit, ob Lohnsteuer entsprechend Deiner Lohnsteuerklasse einbehalten wird.

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  • werzupi
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    Tausend Dank für deine hilfreiche Antwort Stefan!

    Alles klar, also reiche ich bei Elster die Einkommensteuererklärung für alle meine Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit (Bruttowerte?), die Anlage G in der die -510€ Gewinn ausgewiesen werden (Vermietung von Hüpfburgen ist die Tätigkeit) und die EÜR ein.

    Was meinst du mit Lohnsteuerkarte? Ich habe am Anfang des Formulars die Steuernummer angegeben die mir für das Gewerbe zugeteilt wurde. Ist das richtig so?

    Vielen Dank für den Aufwand, das weiß ich sehr zu schätzen

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende,

    Jannik

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    du musst eine ganz normale Einkommensteuererklärung abgeben, und zwar du als Person. Darin sind - fast - alle deine Einkünfte aufzuführen.

    Konkret brauchst du den Hauptvordruck (früher als es noch schriftliche Formulare gab nannten das viele "Mantelbogen", weil es ein doppelter Din-A4-Bogen war in den man schön die ganzen Anlagen packen konnte).
    Dann wahrscheinlich die Anlage G (was vermietest du denn?), die Anlage N (soweit auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde?) und die Anlage Vorsorgeaufwand (wenn du insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibst kannst du dir diese Anlage aber auch schenken).

    Stefan

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  • werzupi
    hat ein Thema erstellt Frage zur Einkommenssteuererklärung.

    Frage zur Einkommenssteuererklärung

    Hallo zusammen,

    kurz zu meiner Situation: Ich arbeite als Werksstudent und habe nebenbei ein Nebengewerbe angemeldet.

    Jetzt wollte ich online meine Steuererklärung für das Nebengewerbe machen und bin auf folgendes Problem gestoßen:

    Ich habe die EÜR bereits ausgefüllt (Nebengewerbe ist eine Vermietungstätigkeit und hat letztes Jahr -510€ Gewinn gemacht)

    Meines Wissens nach brauche ich jetzt noch die Einkommensteuererklärung/Mantelbogen (ist das das selbe, bzw. EKSteuer im Mantelbogen?) und den Anhang G. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich in der Einkommenssteuererklärung dann auch die Gehälter aus meiner Tätigkeit als Werksstudent angeben (also "private Einnahmen") oder ist es möglich die Steuererklärung quasi nur für das Nebengewerbe abzugeben?

    Das hatte mich etwas verwirrt. Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen!

    Vielen Dank

    LG,

    Jannik
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