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    Arztkosten ins Formular eintragen

    Hallo zusammen, ich versuche die Arztkosten, die von der AOK nur teils rückerstattet wurden, ins Formular einzutragen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig gemacht habe. Denn ohne diese Beiträge wird die Steuerberechnung günstiger als wenn ich sie eintrage.
    Es handelt sich um ärztliche Behandlungskosten für mein Kind, die unmittelbar nach dem Zuzug aus dem Ausland angefallen sind, u.z. in der Zeit der Abschließung des Versicherungsvertrags mit der AOK. Die AOK konnte im Nachhinein nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten rückerstatten.
    Diese Kosten habe ich unter "Anlage Kind/Seite 5/Zeile 31 - Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes" eingegeben (die Gesamtsumme laut Rechnungen). In die Zeile 33 habe ich die von der AOK nachträglich erstattete Summen eingegeben.
    Danke!

    #2
    Ärztliche Behandlungskosten sind keine Versicherungsbeiträge. Solche Kosten können allenfalls unter Außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du fragst im Unterforum zum Elster-Anwernderforum. Im Forum kannst Du aber keine Steuererklärung erstellen. Da sich die Zeile 31 der Anlage Kind bei Dir auf Seite 5 befindet gehe ich davon aus dass Du mit Mein Elster arbeitest. Deshalb verschiebe ich Deine Frage in das entsprechende Unterforum.

      Auf Seite 5 der Anlage Kind sind Beiträge zu Versicherungen einzutragen. Außergewöhnliche Belastungen gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

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