Hallo zusammen, ich versuche die Arztkosten, die von der AOK nur teils rückerstattet wurden, ins Formular einzutragen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig gemacht habe. Denn ohne diese Beiträge wird die Steuerberechnung günstiger als wenn ich sie eintrage.
Es handelt sich um ärztliche Behandlungskosten für mein Kind, die unmittelbar nach dem Zuzug aus dem Ausland angefallen sind, u.z. in der Zeit der Abschließung des Versicherungsvertrags mit der AOK. Die AOK konnte im Nachhinein nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten rückerstatten.
Diese Kosten habe ich unter "Anlage Kind/Seite 5/Zeile 31 - Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes" eingegeben (die Gesamtsumme laut Rechnungen). In die Zeile 33 habe ich die von der AOK nachträglich erstattete Summen eingegeben.
Danke!
Es handelt sich um ärztliche Behandlungskosten für mein Kind, die unmittelbar nach dem Zuzug aus dem Ausland angefallen sind, u.z. in der Zeit der Abschließung des Versicherungsvertrags mit der AOK. Die AOK konnte im Nachhinein nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten rückerstatten.
Diese Kosten habe ich unter "Anlage Kind/Seite 5/Zeile 31 - Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes" eingegeben (die Gesamtsumme laut Rechnungen). In die Zeile 33 habe ich die von der AOK nachträglich erstattete Summen eingegeben.
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