Guten Abend
Ich bin momentan Hausfrau und bekomme nur Elterngeld (Basis). Wir haben ein Kind. Meine Steuerklasse ist 5, Mein Ehemann arbeitet und er hat Steuerklasse 3. Wir möchten Zusammenveranlagung machen lassen.
Meine Fragen lauten folgendes:
1. Soll ich überhaupt Anlage N ausfüllen?
2. Wenn bei der ersten Frage die Antwort "Ja" lautet, dann - Unter welcher Zeile soll ich in Anlage N die Info über Elterngelt eintragen? Unter Zeile 28? Ich habe eigentlich im "Hauptvordruck" unter Zeile 38 die Info über Elterngeld schon eingetragen.
3. Zudem habe ich Elterngeld und Kindergeld nur 2020 beantragt und entsprechend nur 2020 das Geld bekommen, obwohl mein Kind am Ende Nowember 2019 geboren wurde. Soll ich überhaupt die Info bezüglich des Kindergelds und Elterngelds irgendwochin eintragen?
4. Sollen wir Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern oder Zusammenveranlagung machen lassen? Wie wird es besser für uns.
Freundliche Grüße
Inna
Ich bin momentan Hausfrau und bekomme nur Elterngeld (Basis). Wir haben ein Kind. Meine Steuerklasse ist 5, Mein Ehemann arbeitet und er hat Steuerklasse 3. Wir möchten Zusammenveranlagung machen lassen.
Meine Fragen lauten folgendes:
1. Soll ich überhaupt Anlage N ausfüllen?
2. Wenn bei der ersten Frage die Antwort "Ja" lautet, dann - Unter welcher Zeile soll ich in Anlage N die Info über Elterngelt eintragen? Unter Zeile 28? Ich habe eigentlich im "Hauptvordruck" unter Zeile 38 die Info über Elterngeld schon eingetragen.
3. Zudem habe ich Elterngeld und Kindergeld nur 2020 beantragt und entsprechend nur 2020 das Geld bekommen, obwohl mein Kind am Ende Nowember 2019 geboren wurde. Soll ich überhaupt die Info bezüglich des Kindergelds und Elterngelds irgendwochin eintragen?
4. Sollen wir Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern oder Zusammenveranlagung machen lassen? Wie wird es besser für uns.
Freundliche Grüße
Inna
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