Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Soll ich Anlage N ausfüllen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Soll ich Anlage N ausfüllen?

    Guten Abend
    Ich bin momentan Hausfrau und bekomme nur Elterngeld (Basis). Wir haben ein Kind. Meine Steuerklasse ist 5, Mein Ehemann arbeitet und er hat Steuerklasse 3. Wir möchten Zusammenveranlagung machen lassen.

    Meine Fragen lauten folgendes:
    1. Soll ich überhaupt Anlage N ausfüllen?
    2. Wenn bei der ersten Frage die Antwort "Ja" lautet, dann - Unter welcher Zeile soll ich in Anlage N die Info über Elterngelt eintragen? Unter Zeile 28? Ich habe eigentlich im "Hauptvordruck" unter Zeile 38 die Info über Elterngeld schon eingetragen.
    3. Zudem habe ich Elterngeld und Kindergeld nur 2020 beantragt und entsprechend nur 2020 das Geld bekommen, obwohl mein Kind am Ende Nowember 2019 geboren wurde. Soll ich überhaupt die Info bezüglich des Kindergelds und Elterngelds irgendwochin eintragen?
    4. Sollen wir Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern oder Zusammenveranlagung machen lassen? Wie wird es besser für uns.
    Freundliche Grüße
    Inna

    #2
    1. warum?
    2. im Hauptvordruck
    3. Kindergeld wird ja nicht die Zahlung abgefragt, sondern der Anspruch. Also wirst Du das angeben müssen.
    4. das müsstest Du mal durchrechnen. Mit ElsterFormular geht das sogar relativ problemlos.

    Kommentar


      #3
      Mit ElsterFormular geht das sogar relativ problemlos.
      In Mein ELSTER geht das mit der Einzelveranlagung allerdings nicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In Mein ELSTER geht das mit der Einzelveranlagung allerdings nicht!
        Genau, das geht nur in der Software!

        Kommentar


          #5
          Da du das Elterngeld erst 2020 bekommen hast und ansonsten in 2019 bei dir keine Einkünfte vorlagen, kann die Zusammenveranlagung nur günstiger sein.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          Lädt...
          X