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    Vorauszahlungen

    Hallo .Kann mir Bitte jemand sagen in welche Zeile Mann die Vorauszahlungen eingibt. Im voraus Danke

    #2
    Zitat von frankviktor Beitrag anzeigen
    Hallo .Kann mir Bitte jemand sagen in welche Zeile Mann die Vorauszahlungen eingibt. Im voraus Danke
    Das ist nicht vorgesehen! Das Finanzamt berücksichtigt die Vorauszahlungen von amtswegen bei der Abrechnung.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Gibt es keine Möglichkeit

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        #4
        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Gibt es keine Möglichkeit
        Man kann sich damit behelfen, eine Lohnsteuerbescheinigung hinzuzufügen und dort die Jahressumme der Vorauszahlungen beim Steuereinbehalt eintragen.

        Wer keinen Arbeitslohn bezieht, muss beim Bruttoarbeitslohn 1.000,00 € eintragen, wer eine echte Lohnsteuerbescheinigung hat, trägt bei der zweiten 0,00 € ein.

        Man bekommt dann eine zutreffende Steuerberechnung, muss das aber vor dem Versand natürlich wieder löschen. Alles etwas umständlich!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Bleistift, Papier und event. Taschenrechner tun es auch

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich bin der Meinung, dass die Lösung von FIGUL schneller und einfacher ist.

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              #7
              Ich bin der Meinung das soll jeder so machen wie er möchte ...

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ich bin der Meinung das soll jeder so machen wie er möchte ...
                Ich schließe mich an!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich mich auch

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