Hallo zusammen,
zusammen mit zwei Bekannten betreibe ich eine GbR. Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts habe ich auch Rechtsform angegeben. All unsere Privateinlagen und -entnahmen aus dem Jahr 2019 habe ich in die Zeile 125 bzw. 126 eingetragen. Allerdings zeigt mir Elster, dass die von mir angegebenen Werte für Privateinlagen und -entnahmen (beide im dreistelligen positiven Bereich) für die gewählte Rechtsform nicht zulässig sind. Konkret erscheint folgende Fehlermeldung: "Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig." Woran kann das liegen? Muss man vielleicht eine andere Rechtsform angeben, wenn man zu dritt eine GbR betreibt?
Viele Dank für die Hilfe,
TdF21
zusammen mit zwei Bekannten betreibe ich eine GbR. Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts habe ich auch Rechtsform angegeben. All unsere Privateinlagen und -entnahmen aus dem Jahr 2019 habe ich in die Zeile 125 bzw. 126 eingetragen. Allerdings zeigt mir Elster, dass die von mir angegebenen Werte für Privateinlagen und -entnahmen (beide im dreistelligen positiven Bereich) für die gewählte Rechtsform nicht zulässig sind. Konkret erscheint folgende Fehlermeldung: "Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig." Woran kann das liegen? Muss man vielleicht eine andere Rechtsform angeben, wenn man zu dritt eine GbR betreibt?
Viele Dank für die Hilfe,
TdF21
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