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    Vorauszahlung wurde nicht berücksichtigt.

    Guten Tag. Ich habe dieses Jahr erntemal über meinElster die Steuererklärung abgeschickt.Hatte auch gelesenes die Vorauszahlung vom Finanzamt berücksichtigt wird.
    Leider ist das bei mir jetzt nicht der Fall. Hab heute mein Bescheid auf mein Elster runter geladen da wurde nix berücksichtigt.
    Muss ich jetzt Einspruch einlegen? lg

    #2
    Hallo,

    Bescheiddaten: Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird.
    Sie dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung.

    oder wirklich elektronischer Bescheid?
    bei Ersterem sind die Vorauszahlungen natürlich nicht berücksichtigt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Liest sich nach Bescheiddaten. Warte den Papierbescheid ab, erst da erfolgt die Abrechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo, danke für die schnelle Antwort dann warte ich auf den Papier Bescheid.lg

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          #5


          Hallo Charlie24,

          ich habe bereits den Bescheid in Papierform erhalten und dennoch sind meine Voraszahlungen nicht berücksichtigt worden.

          Außerdem trat ein weiterer Fehler auf:
          Für auf die um den Freibetrag geminderten Kapitalerträge wurde auf Seite 4 die Steuer berechnet. Der auf Seite 1 angegebene Betrag der Kapitalertragssteuer ist jedoch um ein vielfaches höher angesetzt. Wie kann das sein? Und was muss ich nun tun? Kann ich einen einfachen Änderungsantrag stellen oder muss ich Einspruch erheben? Ich muss noch hinzufügen, dass ich sowieso einen Änderungsantrag stellen muss

          Mit freundlichen Grüßen

          Lupo
          Zuletzt geändert von Lupo; 06.02.2025, 17:56.

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            #6
            Kann ich einen einfachen Änderungsantrag stellen oder muss ich Einspruch erheben? Ich muss noch hinzufügen, dass ich sowieso einen Änderungsantrag stellen muss
            Die Frage kann ich nicht wirklich beantworten. Bei mehreren Fehlern würde ich Einspruch einlegen, es kostet ja nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo Charlie24,

              manchmal bekommt man bei einem Einspruch ein "Verböserung. Nun, das war nicht meine wichtigste Frage. Sondern ich bekomme auch im Papierbescheid die Steuervorauszahlungen nicht angerechnet. Wie kann das sein?

              Und weiter:
              Für auf die um den Freibetrag geminderten Kapitalerträge wurde auf Seite 4 die Steuer berechnet. Der auf Seite 1 des Bescheids angegebene Betrag der Kapitalertragssteuer ist jedoch um ein vielfaches höher angesetzt. Wie kann das sein?

              Ich würde mich freuen auch auf diese Fragen eine Antwort von Ihnen zu bekommen. Schon im Voraus Danke für Ihre Mühen.

              Viele Grüße

              Lupo

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                #8
                Hallo,

                Nun, das war nicht meine wichtigste Frage. Sondern ich bekomme auch im Papierbescheid die Steuervorauszahlungen nicht angerechnet. Wie kann das sein?
                Ich tippe auf irgendwas vertauscht, etwa die Steuernummer. Frag' beim Finanzamt nach.

                Der auf Seite 1 des Bescheids angegebene Betrag der Kapitalertragssteuer ist jedoch um ein vielfaches höher angesetzt.
                Du meinst die Tabelle?

                Dort stehen erstmal die von der Bank abgeführten Steuern, dann die wirklichen Steuern, und eben die Differenz daraus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das falsch ist, die Tabelle wird automatisch erzeugt.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo Reckoner,

                  danke für Ihre Antwort. Ja, ich habe nicht genau hingeschaut, tut mir leid. Die Vorauszahlung ist tatsächlich berücksichtigt worden. Bleibt nur noch eine Frage zur Kapitalertragsteuer nach §32d Abs. 1. In der dazugehörigen Tabelle sind nach Sparerpauschbetrag noch 698 € festgestellt worden. Weitere Einträge gibt es dort nicht. In der Tabelle der Steuerfestsetzung wird unter Kapitalertragssteuer ein Betrag von 653 € festgesetzt, also fast so viel wie der Kapitalertrag selber. Das verstehe ich überhaupt nicht.

                  Haben Sie dafür eine Erklärung?

                  Mit freundlchen Grüßen

                  Lupo

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                    #10
                    Hallo,

                    in der Tabelle stehen keine Kapitalerträge, sondern ausschließlich Steuern.

                    Bei dir wurden vermutlich 698 Euro Steuern(!) festgesetzt, und davon hast du bereits 653 Euro gezahlt, die Differenz von 45 Euro musst du nachzahlen; alles plus Soli.

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 10.02.2025, 12:09.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Nee Stefan,
                      in der Tabelle "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs. 1............" stehen keine Steuern sondern Einkünfte! Die dort eingetragenen Werte decken sich auch mit
                      der Wirklichkeit. Nach Abzug der Sparerfreibeträge ergibt sich in dieser Tabelle der dort auch stehende Betrag von 698 €.
                      Die Steuern stehen in der Tabelle der Steuerfestsetzung auf Seite 1 des Bescheids unter "Kapitalertragssteuer" mit 653 € + Soli u. Kirchensteuer. Es gibt auch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen würden und noch dazu gekommen wären. Wo liegt nun der Hase im Pfeffer?

                      Herzliche Grüße und danke für Ihre Mühen

                      Lupo

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                        #12
                        Hallo,

                        in der Tabelle "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs. 1............" stehen keine Steuern sondern Einkünfte!
                        Das ist dann aber keine Tabelle, sondern eine Berechnung. Wenn wir von Tabelle sprechen dann meinen wird die auf der ersten Seite (bei Elster die 2. Seite) - und dort stehen eben nur Steuern.

                        Die Steuern stehen in der Tabelle der Steuerfestsetzung auf Seite 1 des Bescheids unter "Kapitalertragssteuer" mit 653 € + Soli u. Kirchensteuer.
                        Und was steht dort in den anderen beiden Zeilen?
                        Kannst du vielleicht mal Screenshots einfügen? (persönliche Daten unkenntlich machen)

                        Da die Bescheide schon unterschiedlich sein können: Hast du die Günstigerprüfung beantragt? (KAP Zeile 4)

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Ich habe unsere Kapitalerträge 2024 heute mal testweise vollständig eingegeben

                          Bei uns gibt es im Moment bei der Steuer nach § 32d EStG auch eine Diskrepanz von 26,00 €, die ich mir nicht wirklich erklären kann.

                          Die Rundungsdifferenzen aufgrund der Abrundung auf volle Euro-Beträge müssten eigentlich unter 2,00 € liegen.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            Bei uns gibt es im Moment bei der Steuer nach § 32d EStG auch eine Diskrepanz von 26,00 €, die ich mir nicht wirklich erklären kann.
                            Mag sein, hab' ich jetzt nicht ausprobiert.
                            Bei der TS sollen aber die Steuern fast so hoch wie die Kapitalerträge sein (???). Und das ist doch selbst durch noch nicht eingebaute Änderungen* unplausibel.
                            Ich vermute immer noch, dass sie irgendetwas falsch interpretiert. Lasse mich aber gerne überzeugen.

                            *das vermute ich bei deinem Beispiel - ich hab' aber auch keine Idee, was sich da geändert haben könnte (vielleicht ist mal wieder irgendwo der Soli oder die Kirchensteuer vergessen worden?)

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Guten Abend Stefan,

                              anbei die gewünschten Screenshots. Die Günstigerprüfung hatte ich beantragt mit dem Ergebnis, dass eine allgemeine Besteuerung nicht günstiger ist.

                              Viele Grüße

                              Lupo

                              Berechnung der Kapitaleikünfte001.jpg Steuertabelle001.jpg

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