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    #16
    Die Höhe der angerechneten Kapitalertragsteuer ist dann plausibel, wenn ihr beide keinen Freistellungsauftrag erteilt hattet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hmpf. Der zweite Screenshot sagt aus, dass 653€ erklärte Abgeltungssteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet wurden. Es wurden also keineswegs 653€ Steuern auf Kapitalerträge festgesetzt.

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        #18
        Hallo Lupo u.a. Mitleser/Mitschreiber!

        537€ + 161€ = 698€ Einkünfte aus Kapitalvermögen (berechnet im ersten Screenshot)

        698€ x 24,51% = 171,08€ Abgeltungssteuer
        x 5,5% = 9,41€ Soli
        x 8% = 13,69€ KiSt
        diese Berechnung finden Sie in Ihrem ESt-Bescheid ziemlich am Ende der Steuerberechnung, bei Ihnen wahrscheinlich auf Seite 4 (wobei da keine "Berechnung" steht, sondern nur das Ergebnis).

        Am Ende der Steuerberechnung wird die normale Einkommensteuer und die richtige Abgeltungssteuer zusammengerechnet, das ergibt dann die Beträge "festgesetzt werden" lt. Ihrem zweiten Screenshot, und davon werden sämtliche "Vorauszahlungen" in Abzug gebracht.

        Fazit: Sie haben Ihre Freistellungsaufträge nicht steueroptimal bei den Banken verteilt - und bekommen jetzt das Zuviel an Abgeltungssteuer vom Staat zurück!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 12.02.2025, 10:42.

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          #19
          Fazit: Sie haben Ihre Freistellungsaufträge nicht steueroptimal bei den Banken verteilt -
          Offenbar wurden überhaupt keine Freistellungsaufträge eingereicht !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Hallo,

            so ganz nachvollziehen kann ich es nicht, weil mir die Steuerbescheinigungen der Banken unbekannt sind (ich vermute, da waren anrechenbare Quellensteuern dabei).

            Aber es liegt wirklich an den fehlenden Freistellungsaufträgen (und ist etwa kurios).
            Die Banken haben natürlich die vollen 2.698 Euro versteuert, macht 674,50 Abgeltungssteuer und 37,10 Soli (Kirchensteuer spare ich mir jetzt, das ist etwas umständlich, es dürften aber ca. 60 Euro gewesen sein).

            Dann wurden wie vermutet Quellensteuern verrechnet, mit dem Ergebnis 653 / 35,88 / 33,82 / 24,92. Und jetzt das Kuriose: In Summe ergibt das grob den eigentlich steuerpflichtigen Betrag von 698 Euro - da kann man schon mal durcheinander kommen.

            Versteuert werden die Kapitalerträge aber an anderer Stelle im Bescheid, die Tabelle rechnet nur mit den Abgeltungsteuern auf (die kommen komplett zurück, dafür aber die neu kalkulierten Steuern wieder drauf - 174,50 Euro sollten das sein, plus Zuschlagssteuern).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              Aber es liegt wirklich an den fehlenden Freistellungsaufträgen (und ist etwa kurios).
              Ich kannte auch jemand, der seiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt hatte, weil er als Bezieher einer höheren gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente

              ohnehin immer Nachzahlungen und auch Vorauszahlungen leisten musste. Der meinte, es spiele unterm Strich keine Rolle, die Anlage KAP sei schnell ausgefüllt.

              Aus der Abrechnungstabelle im Beitrag '#15 ist ersichtlich, dass auch im konkreten Fall Vorauszahlungen geleistet wurden.

              Ich persönlich achte schon darauf, unser Freistellungsvolumen möglichst schnell vollständig auszuschöpfen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Hallo reckoner!

                Sie rechnen viel zu kompliziert, weil Sie mit 25% Abgeltungssteuer rechnen ...

                - die Abgeltungssteuer beträgt aber bei Kapitalanlegern, die einer 8%igen Kirchensteuer (BaWü und Bay) unterliegen, nur 24,51% = 661,28€

                - bei einer 9%igen Kirchensteuer = 24,45% = 659,66€

                tatsächlich einbehalten wurden 653€ - also gab es vielleicht doch irgendwo bei der Hausbank mit Festgeldkonto eine Freistellung, aber bei allen anderen Banken, wo das Geld besser verzinst angelegt wurde, eben nicht ...

                eine Quellensteuer braucht man nicht, um auf das Ergebnis zu kommen ...

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                  #23
                  Hallo Ihr hilfreichen Geister,

                  die ihr alle an der Dikussion, die ich ausgelöst hatte, teilgenommen habt. Mir ist soeben klar geworden, was ich da für einen Unsinn geschrieben habe. Ich habe nicht erkannt, dass das Wörtchen "ab" auch für 3. Zeile der Steuerfestsetzung (Screenshot 2, KapSt) gilt, dieser Betrag also die Anrechnung der von den Banken abgeführten Steuer ist. Jetzt stimmen alle Beträge. Aber warum steht für blöde Steuerzahler nicht vor der KapST auch ab?

                  Es tut mir schrecklich Leid, dass ich Eure Zeit vergeudet habe.

                  Herzliche Grüße Euch allen

                  Lupo

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                    #24
                    Aber warum steht für blöde Steuerzahler nicht vor der KapST auch ab?
                    weil das "ab" für beide Zeilen gilt - wegen der "Einrückung" vor "Kapitalertragsteuer"

                    grafik.png

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