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Anlage N - Werbungskosten in Sonderfällen

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    Anlage N - Werbungskosten in Sonderfällen

    Moin, Hilfe. Bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 wird mir ein Fehler angezeigt. Und zwar soll ich auf Seite 18 der Anlage N die 1. Zeile 91 ausfüllen. Ich weis leider nicht was ich dort ausfüllen soll. Und als zweites: Wo muss ich meine Beiträge zu Haftpflichtversicherungen eintragen. Vorab vielen Dank. Folgendes wird angezeigt: "Bei den Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen wurden Art und Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A)".
    • Anlage N (Name entfernt) / Werbungskosten — ohne Beträge laut Zeile 91 bis 94 —
      • 18 - Werbungskosten in Sonderfälle
    Zuletzt geändert von Charlie24; 26.04.2020, 16:17.

    #2
    Aber die Fragen habe ich doch bereits beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...en-f%C3%A4llen

    Warum stellst du sie erneut? Lass die Zeile 91 der Anlage N leer, auch keine 0-Werte eintragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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