Liebe Community,
ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich die Ausbildung für meinen Mann erfasse
1. Die Schule ist in der nächst größeren Stadt. Trage ich die Schule als zweite Arbeitsstätte in Anlage N, Nr. 9 Wege erster Tätigkeitsstätte oder wo genau trage ich die es ein?
2. Können Pauschalbeträge für Verpflegung (Anlage N, Nr. 16) für die Zeit in der Schule geltend gemacht werden?
3. Werden bei den Berufsausbildungskosten die Kosten für Bücher, Stifte etc. eingetragen oder ist dieses Feld nur bei einer komplett selbstfinanziertem Studium oder für eine Privatschule gedacht? Werden diese Kosten dann in die Anlage N Aufwendungen für Arbeitsmittel (Nr. 11) erfasst?
Schönen Feiertag
Grüße
ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich die Ausbildung für meinen Mann erfasse
1. Die Schule ist in der nächst größeren Stadt. Trage ich die Schule als zweite Arbeitsstätte in Anlage N, Nr. 9 Wege erster Tätigkeitsstätte oder wo genau trage ich die es ein?
2. Können Pauschalbeträge für Verpflegung (Anlage N, Nr. 16) für die Zeit in der Schule geltend gemacht werden?
3. Werden bei den Berufsausbildungskosten die Kosten für Bücher, Stifte etc. eingetragen oder ist dieses Feld nur bei einer komplett selbstfinanziertem Studium oder für eine Privatschule gedacht? Werden diese Kosten dann in die Anlage N Aufwendungen für Arbeitsmittel (Nr. 11) erfasst?
Schönen Feiertag
Grüße
Kommentar